Wer mit schneebedecktem KFZ-Kennzeichen fährt, dem droht eine Geldstrafe von fünf Euro. Sie sollten also vor Fahrtantritt und auch während der Fahrt dafür sorgen, dass ihr Kennzeichen lesbar bleibt, rät Experte Mirco Hillmann vom ADAC Mittelrhein in Koblenz. "Lieber mal rechts anhalten und den Schnee vom Kennzeichen beseitigen", so Hillmann.
Morgens nicht das Auto warmlaufen lassen
Wer dabei erwischt wird, zahlt 80 Euro Strafe. Eine schlechte Idee ist das, laut Mirco Hillmann, auch aus anderen Gründen: "Zum Einen steigt der Spritverbrauch und zum Anderen ist die Warmlaufphase nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Motor schädlich." Das Motoröl braucht beim Warmlaufen länger, um auf Betriebstemperatur zu kommen. Dadurch erhöht sich die Reibung im Motor.
Nicht nur ein Guckloch - sorgen sie für eine gute Sicht
Es kostet sie zwar nur zehn Euro Strafe, wenn sie nur ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe frei kratzen. Dennoch sollten sie auf jeden Fall immer für eine ausreichend gute Sicht sorgen. Fahren mit einem kleinen Guckloch gefährdet auf jeden Fall die Verkehrssicherheit. Befreien sie immer die Front- und Seitenscheiben vom Eis, bevor sie fahren.
Schnee vom Dach
Problematisch kann zu viel Schnee auf der Motorhaube und dem Autodach werden, durch den der nachfolgende Verkehr behindert wird. Als besonders gefährlich gelten auch Eisplatten, die sich zum Beispiel vom Dach eines Lastwagen lösen können. Auch das Kennzeichen muss bei Fahrtantritt schneefrei und lesbar sein. Ist das nicht der Fall und türmen sich Schnee und Eis auf Haube und Dach, kann das mit bis zu 25 Euro Bußgeld geahndet werden.
Licht an
Wer im Winter mit nicht ausreichender Beleuchtung unterwegs ist, der riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Wichtig ist dabei nicht nur die ordnungsgemäße Funktion der Lichter am Fahrzeug, sondern auch, dass diese während der Fahrt schnee- und eisfrei sind.
Passende Reifen und Schneeketten
Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifen-Pflicht, aber eine situative, erläutert der ADAC: "Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind, müssen Winterreifen aufgezogen sein." Wer dann ohne passende Bereifung unterwegs ist, dem droht als Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt und auch der Fahrzeughalter kann dann mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt belangt werden.
Taucht das "Verkehrszeichen 268" bei winterlichen Verhältnissen am Straßenrand auf, so müssen sogar Schneeketten montiert werden, ohne die die Fahrt nicht fortgesetzt werden darf. Wer ohne fährt, riskiert 20 Euro Strafe. Das Zeichen gilt auch für Allrad-Fahrzeuge und der ADAC ergänzt: "Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen." Strafen, die sie für fehlende Ketten im Ausland erwarten, hat der ADAC zusammengestellt.
Angepasste Geschwindigkeit
Behindern Schnee, Regen oder Nebel im Winter die Sicht, so müssen Geschwindigkeit und Fahrweise entsprechend angepasst werden. Mehr als 50 Stundenkilometer sind dann tabu. Außerdem sollte vorausschauender gefahren werden und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend vergrößert werden. Wer hier patzt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.