Ob Gästezimmer als Homeoffice ausgeben oder die Putzkraft schwarz bezahlen. Wer eine Straftat vermeiden will, sollte rechtzeitig reinen Tisch machen. Michael Beumer von der Stiftung Warentest weiß, wie dabei vorzugehen ist.
SWR1: Kurioserweise regen wir uns alle zurecht über Millionäre auf, die versuchen, ganz viele Gewinne am Fiskus vorbeizuschieben. Aber ein Arbeitszimmer, das gar kein Arbeitszimmer ist, das gilt im Grunde genommen fast als sportlich. Ist das in Sachen Steuerhinterziehung vergleichbar?
Michael Beumer: Es ist so, dass Sie in beiden Fällen ja die Gesetze brechen und dem Staat Steuereinnahmen gehen. Von daher ist das vergleichbar. Der Unterschied liegt halt nur in der Höhe, aber die Strafen fallen entsprechend unterschiedlich hoch aus. Also es ist im Grunde, wie wenn Sie in der Ortschaft mit 70 oder 100 km/h fahren, dann zahlt der, der 100 km/h fährt mehr Strafe, und der mit 70 km/h weniger. Aber ein Verstoß war es bei beiden Fällen.
Was tun bei Steuerproblemen?
SWR1: Geschummelt wird ja auch gerne beim Arbeitsweg. Wann wird die Steuerfahndung aktiv?
Beumer: Die Steuerfahndung wird immer dann aktiv, wenn sie einen Anfangsverdacht hat. Es gibt also nicht eine feste Schadensgrenze, wo sie sagt, das sind Lappalien, da gehen wir nicht darauf ein, sondern gibt es einen Anfangsverdacht? Dann entscheidet die Steuerfahndung, ob sie dem weiter nachgeht oder nicht.
SWR1: Manchmal erbt man sogar ein Steuerproblem. Wann sollte man sich selbst anzeigen?
Beumer: Es ist so, wenn Sie jetzt so kleinere Sachen haben, sagen wir mal 100 bis 200 Euro, fallen Ihnen irgendwie auf. Dann können Sie auch eine Nacherklärung einreichen oder eine Berichtigung darüber schreiben. Das muss man jetzt nicht mit Selbstanzeige bezeichnen. Wenn Sie ein richtiges Steuerproblem geerbt haben, dann sollten Sie sich zunächst Rat beim Steuerberater oder beim Steuerfachanwalt holen. Denn dann sollten Sie schon genau wissen, wie man weiter vorgeht. Auf jeden Fall ist klar, Sie müssen dort reinen Tisch machen. Da muss für mindestens zehn Jahre Rückwert alles detailliert auf den Tisch, was da hinterzogen oder womöglich hinterzogen worden ist. Denn wer jetzt nur die Hälfte nennt, und dann kommt danach die andere Hälfte noch auf den Tisch, das ist doppelt so schlimm.
Vorsicht bei Verkaufs- und Vermietungsplattformen
SWR1: Viele verkaufen private Dinge über Online-Auktionshäuser oder Plattformen wie Ebay oder Kleinanzeigen. Ab wann ist es Steuerhinterziehung, wenn man da eben nichts dem Fiskus von Aden gibt?
Beumer: Es ist so, dass Ebay Personen melden muss, die im Jahr mehr als 30 Verkäufe gemacht haben oder mehr als 2000 Euro eingenommen haben. Das heißt aber fürs Finanzamt noch nicht, dass die Verkäufer unternehmerisch tätig sind. Denn das setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus und auch regelmäßiges Handeln. Deswegen ist das eine fließende Grenze. Ein anderes Problem ist zum Beispiel Airbnb, wenn sie dort regelmäßig ein Zimmer vermieten. Das vergessen auch viele anzugeben in der Steuererklärung. Aber das Finanzamt fragt die Daten bei Airbnb ab und das kann einem dann auch auf die Füße fallen.
Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Steffi Stronczyk.
Mehr zum Thema Steuern finden Sie bei der Stiftung Warentest.