Beim Heizen mit Gas hat die sogenannte Gaspreisbremse etwas finanzielle Linderung verschafft. Wer für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Holz im vergangenen Jahr deutlich mehr berappen musste, kann ab dem 8. Mai in Rheinland-Pfalz Hilfen beantragen. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor des Eigentümervereins Haus und Grund in Rheinland-Pfalz, dämpft jedoch die Erwartungen an die Heizkostenhilfe im SWR1 Interview.
SWR1: Herr Schönfeld, reden wir über die entscheidende Voraussetzung. Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau 2021 mindestens verdoppelt haben. Erreicht man das locker oder ist diese Hürde zu hoch?
Schönfeld: Meines Erachtens sollte man den Leuten gleich mal sagen, dass Wunsch und Wirklichkeit deutlich auseinander liegen. Wenn man sich die Durchschnittszahlen der Heizölpreise, insbesondere jetzt beim Heizöl für 2022, anschaut, gab es nur in zwei Monaten Spitzenwerte von 1,59 Euro und 1,50 Euro nach den statistischen Durchschnittsangaben. In allen anderen Monaten war der Preis deutlich darunter. Nur wer über 1,42 Euro liegt, bekommt dann von der verbleibenden Differenz diese anteilige Erstattung von 80 Prozent. Das wird bei vielen zu einer Enttäuschung führen, auch wenn wir jetzt endlich diese Antragstellung ab heute durchführen können.
SWR1: Oder könnte man umgekehrt sagen: Die anderen haben es einfach auch nicht nötig? Denn es ist einfach auch alles teurer geworden.
Schönfeld: So kann man in diesem Fall selbstverständlich auch argumentieren. Denn natürlich ist es so, dass wir jetzt nicht einfach die Inflation auf den Staat abwälzen können. Und dieser Referenzpreis von 71 Cent bei Heizöl mal zwei, das muss man auf jeden Fall selber schultern – ganz egal ob Vermieter oder Mieter. Nur für das, was da noch drüber lag – und das waren eben nur einige wenige Monate im vergangenen Jahr, wo die Preise so nach oben gingen. Das ist sicherlich aus meiner Sicht auch politisch und sozial vertretbar.
SWR1: Die Anträge sollen ja online gestellt werden. Man muss dafür die Rechnungen von 2022 parat haben. Ist es also vom Verfahren her machbar und einfach?
Schönfeld: Nachdem man ja doch fast ein halbes Jahr dafür gebraucht hat, um endlich mal in die Gänge zu kommen, ist das Verfahren aus meiner Sicht insgesamt schon einfach und nachvollziehbar. Was man natürlich nicht vergessen darf: Eine Vielzahl der Immobilieneigentümer gehört der Altersgruppe 70 plus an. Das sind in Rheinland-Pfalz nach unseren Erhebungen bei unseren Mitgliedern immerhin rund 38 Prozent. Das Antragsverfahren ist ausschließlich digital. Da wird es dem einen oder anderen so gehen wie bei der Grundsteuererklärung mit Elster, dass der Enkel für den Opa oder die Oma den Antrag ausfüllen muss. Aber auch das sollte für die wenigen Fälle, wo es wirklich greift, beherrschbar bleiben.
Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Claudia Deeg.
Weitere Informationen zur Heizkostenhilfe
Den Antrag sowie weitere Informationen zur Heizkostenhilfe finden Sie auf heizkostenhilfe.rlp.de
Mehr zum Landesverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz finden Sie auf hausundgrund-rlp.de