Glühweintasse mitnehmen: Problematisch
Grundsätzlich gilt: Nimmt man die Glühweintasse mit, kann man sich strafbar machen. Und zwar wegen Unterschlagung. Der Standbetreiber verkauft die Tasse nicht, sondern verlangt ausdrücklich ein Pfand. Heißt: Er will die Tasse zurückhaben. Wie viel Pfand er verlangt, kann er selbst festlegen. Am Ende gibt es das Geld von ihm zurück.
Glühweintasse auf dem Weihnachtsmarkt kaufen: Unproblematisch
Wer auf die Tasse nicht verzichten möchte, fragt im Zweifel einfach beim Standbetreiber nach. Ist er damit einverstanden, dass man die Tasse mitnimmt, macht man sich auch nicht strafbar. Oder man findet einen Stand, der die Tassen ausdrücklich als Souvenir zum Verkauf anbietet.
Tipps für Liebhaber Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt richtig genießen
Wer auf dem Weihnachtsmarkt einen Glühwein ohne Reue genießen möchte, der sollte auf einige Punkte achten.
Hohes Pfand auf Glühweintassen auf dem Weihnachtsmarkt
Klar, das Pfand in dieser Höhe liegt über dem Wert der einzelnen Tasse. Aber das ist genau die Idee dahinter. Mit hohen Pfandpreisen von vier oder fünf Euro sorgen die Standbetreiber dafür, dass die Tassen auch wieder zurückkommen und nicht bei den Leuten zu Hause im Küchenschrank landen.
Sechs Mythen im Faktencheck Glühwein wärmt von innen – und andere Mythen um das Heißgetränk
Glühwein schmeckt nicht nur, er wärmt, auch wenn es draußen kalt ist herrlich von innen – heißt es zumindest. Wir sind sechs Mythen rund um das Heißgetränk auf den Grund gegangen.
Dieser Artikel ist zuerst am 15.12.2023 im Rahmen der Sendung "Guten Morgen Rheinland-Pfalz" erschienen.