Verbraucherschutz

Ihre Rechte bei Abofallen

Stand
Autor/in
Michael Wegmer
SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer
Onlinefassung
SWR1
Moderator/in
Steffi Stronczyk
Steffi Stronczyk

Im Fitnessstudio anmelden oder einen Streaming-Dienst abonnieren: Wer ab dem 1. März 2022 einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, hat mehr Rechte. Es gelten neue Laufzeiten und es ist einfacher zu kündigen.

Doch nicht alle Firmen haben ihre AGBs den neuen Regelungen angepasst, sodass Verbraucherschützer nun einige Betriebe abgemahnt haben. Wir haben mit Michael Wegmer aus der SWR1 Wirtschaftsredaktion über die Situation gesprochen.

SWR1: Was genau kritisieren die Verbraucherschützer? 

Michael Wegmer: Sie kritisieren, dass diese Regelung sich eben nicht in den Vertragsbedingungen der Anbieter wiederfindet. Also dass es dann in den AGB zum Beispiel immer noch so ist, dass sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung ein Abo automatisch um ein oder zwei Jahre verlängert. 50 Unternehmen hätten schon eingelenkt und die Vertragsbedingungen geändert. Aber gegen zwei haben Verbraucherschützer auch Klage eingereicht.

Ganz wichtig aus Verbrauchersicht: Wenn jemand in so einem langfristigen Vertrag hängt, der nach der Gesetzesänderung zustande kam, dann ist er ungültig und kann mit Monatsfrist gekündigt werden.

Anmerkung der Redaktion: Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen noch der alten Rechtslage. Für sie gilt: Der Vertrag kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden.

SWR1: Welche Firmen sind abgemahnt worden?

Wegmer: Das geht wirklich durch alle Branchen. Fitness- und Tanzstudios waren dabei, hier Verstöße bei einem Viertel der untersuchten Betriebe. Aboanbieter für Kleidung – Verstöße bei rund einem Drittel der Firmen. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage natürlich. Aber auch Energieversorger, so ein Energieliefervertrag ist ja auch nichts anderes als ein Abo. Hier sind besonders viele Unternehmen gecheckt worden, knapp 440, weil dieser Bereich natürlich besonders relevant ist. Ergebnis: Bei 50 Anbietern gebe es Nachholbedarf.

SWR1: Das heißt im Klartext, einige Firmen nutzen einfach die Unwissenheit vieler Kunden aus? 

Wegmer: Da sagen die Verbraucherschützer ziemlich klar nein. Sie unterstellen keinen bösen Willen, sondern eher Unwissenheit. Weil es meistens um kleine Anbieter geht, die keine eigene Rechtsabteilung haben, und das einfach nicht im Blick hätten. Ganz konkret sind das zum Beispiel kleine Sportstudios. Einige Branchen haben übrigens schon reagiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft geht davon aus, dass seine Mitgliedsunternehmen die Regelung korrekt umgesetzt haben. Und auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger weiß nach eigenen Angaben von keinem Unternehmen, das seine Angebote nicht angepasst habe.

Die aktuellen Vertragsregeln im Überblick

Die Verbraucherzentrale informiert hier über das Wichtigste in Kürze und gibt weitere Tipps für Abos und Verträge, die Sie kündigen möchten.

Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Steffi Stronczyk.

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