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Landgericht Karlsruhe: Abwahl von Ex-KSC-Vize Müller war rechtens

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Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Die Abwahl des früheren KSC-Vizepräsidenten Martin Müller war rechtens. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag entschieden. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde abgelehnt.

Das Landgericht Karlsruhe hat am Freitag den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Abwahl des ehemaligen KSC-Vizepräsidenten Martin Müller abgelehnt. Ein KSC-Mitglied hatte die Rechtmäßigkeit der Abwahl in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Ende Februar in Frage gestellt.

Gericht findet keine Formfehler bei KSC-Mitgliederversammlung

Die Einberufung der Versammlung am 29. Februar durch den Mitgliederrat des Karlsruher SC sei korrekt abgelaufen. Es habe auch während der Mitgliederversammlung keine Formfehler gegeben, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung am Freitag. Außerdem habe ein wichtiger Grund für den Abwahlantrag vorgelegen. Die Durchführung der Veranstaltung in virtueller Form sei aus rechtlicher Sicht möglich gewesen.

Es ist von einem offen ausgetragenen Führungsstreit auszugehen.

Richterin spricht von zerrüttetem Verhältnis im KSC-Präsidium

Das Gericht ging in der Begründung des Urteils über die rein formale Bewertung der Abwahl hinaus. Der ehemalige Vizepräsident Müller habe das KSC-Präsidium zerrüttet. Weite Teile der Mitglieder seien davon überzeugt, das ihm ungebührliches Verhalten vorzuwerfen sei, so die Richterin weiter.

Sie bestätigte damit die Einschätzung des Mitgliederrrats. Eine Zusammenarbeit sei dem Verein nicht mehr zumutbar, hieß es weiter.

Nachfolge für Ex-Vize Müller soll am 24. Juni gewählt werden

Der Karlsruher SC kommentierte die Entscheidung des Landgerichts am Freitag nicht. Der Verein wies in einer Mitteilung lediglich darauf hin, dass die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für den früheren Vizepräsident Martin Müller in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 24. Juni stattfinden soll. Die bereits begonnene Vorbereitung für die Versammlung würde wie geplant fortgesetzt.

Richterin ließ bereits früh im Verfahren Zweifel am Erfolg erkennen

Das KSC-Mitglied hatte im Februar mit seinem Antrag gegen die Abwahl von Müller damit argumentiert, das kein ausreichend wichtiger Grund für den Schritt vorgelegen habe. Bei einer Anhörung am 26. März lies die zuständige Richterin bereits erkennen, dass sie keine formalen Fehler sehe und und den wichtigen Grund für die Einberufung der Versammlung und für die Abwahl als gegeben ansehe.

Der Streit zwischen Ex-Vize Müller und dem Karlsruher SC wurde vor dem Karlsruher Landgericht fortgesetzt
Der Streit zwischen Ex-Vize Müller und dem Karlsruher SC wurde vor dem Karlsruher Landgericht fortgesetzt

Mitgliederrat des KSC sah Verhältnis als zerrüttet an

Der Mitgliederrat des KSC hatte die Einberufung der Mitgliederversammlung im Februar beschlossen, weil das Verhältnis zwischen Vereinsführung und Müller zerrüttet sei. Eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit sei ganz offensichtlich nicht mehr möglich, so das Gremium. Müller war während des vorangegangenen monatelangen Streits unter anderem die Weitergabe von internen Informationen vorgeworfen worden.

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Rund 61 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder hatten für den Abwahlantrag gegen Martin Müller gestimmt. KSC-Präsident Siegmund-Schultze kritisierte gegenüber dem SWR den Antrag auf einstweilige Verfügung scharf und betonte, dass er sich Ruhe im Verein wünsche.

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