Fußballerinnen | Bundesliga

Einspruch erneut zurückgewiesen: Freiburg gegen Leverkusen wird wiederholt

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SID
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In der Bundesliga der Fußballerinnen wird das Spiel zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen wiederholt. Leverkusen ist mit erneutem Protest gescheitert.

Es bleibt dabei - die Partie der Freiburger Fußballerinnen gegen Bayer Leverkusen muss wiederholt. Zwar hatte Leverkusen erneut Protest gegen die Neuansetzung des Spiels eingelegt - scheiterte damit aber auch im zweiten Versuch. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte damit die Auffassung des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober.

"Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden", sagte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts: "Die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels ist daher nach Überprüfung die zutreffende Rechtsfolge."

Leverkusen argumentiert mit "Tatsachen-Entscheidung"

Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute in der Partie im August. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte.

Nach dem ersten Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch. Kögel hatte im zweiten Versuch verwandelt. Leverkusens Lizenz-Direktor Thomas Eichin hatte den Protest damit begründet, das aus Bayer-Sicht eine Tatsachen-Entscheidung vorgelegen habe. "Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss", so Eichin.

DFB-Bundesgericht stützt Sportgericht

Das DFB-Bundesgericht sah dies anders. "Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt gemäß Fußball-Regel 14 Nr. 2 voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat.

Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen", so Riedmeyer.

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