Harald hat Multiple Sklerose – um selbstbestimmt und ohne Qualen zu sterben, hat er vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Sterbehilfe erstritten

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Autor/in
Markus Grewe
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Rieke Spang
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Harald Mayer will den Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen. Er hat eine aggressive Form der Multiplen Sklerose. Vor 25 Jahren bekam er den ersten Schub – zunächst nur ein Kribbeln in den Händen. Seit fünf Jahren ist der ehemalige Feuerwehrmann nun vom Halswirbel ab gelähmt. Weil seine Muskeln versagen, droht ihm ein Tod durch Ersticken.

„Das bittere Ende will ich einfach nicht mitmachen. Man weiß, was bei der Multiplen Sklerose passiert, das muss ich beenden können.“

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Februar das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Harald ist einer der Kläger, die dieses Urteil erstritten haben.

„Das ist der helle Wahnsinn, so ein Urteil. Das gibt mir jetzt die Sicherheit, dass ich mich nicht quälen muss.“

Das Mittel Natrium-Pentobarbital ist seine Hoffnung auf einen Ausweg. „Das hilft mir, sanft und human aus dem Leben zu gehen.“ Die Tropfen könnte Harald über ein Getränk zu sich nehmen. „Ich selbst wohlgemerkt!“ Dennoch ist er darauf angewiesen, die es ihm jemand bereitstellt. Genau diese Hilfe war bisher durch den Strafrechtsparagraf 217 verboten. Das BVG-Urteil hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nun aber gestärkt: „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“

Haralds Familie will den Weg mit ihm gehen. „Aktuell würde mir meine Schwester helfen. Es haben sich aber viele Leute gemeldet, die gesagt haben, wenn‘s wirklich soweit ist, helfe ich dir auch. Mir ist ja auch bewusst, dass die Person, die mir das hinstellt, ihr ganzes Leben drüber nachdenken wird. Aber die machen das, weil sie wissen, wie schlimm das für mich ist. Die erlösen mich ja.“

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