Harald Mayer will den Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen. Er hat eine aggressive Form der Multiplen Sklerose. Vor 25 Jahren bekam er den ersten Schub – zunächst nur ein Kribbeln in den Händen. Seit fünf Jahren ist der ehemalige Feuerwehrmann nun vom Halswirbel ab gelähmt. Weil seine Muskeln versagen, droht ihm ein Tod durch Ersticken.
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Februar das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Harald ist einer der Kläger, die dieses Urteil erstritten haben.
Das Mittel Natrium-Pentobarbital ist seine Hoffnung auf einen Ausweg. „Das hilft mir, sanft und human aus dem Leben zu gehen.“ Die Tropfen könnte Harald über ein Getränk zu sich nehmen. „Ich selbst wohlgemerkt!“ Dennoch ist er darauf angewiesen, die es ihm jemand bereitstellt. Genau diese Hilfe war bisher durch den Strafrechtsparagraf 217 verboten. Das BVG-Urteil hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nun aber gestärkt: „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“
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