Nach SWR-Berichterstattung zum Verkehrslärm

Umweltminister wollen strengere Lärm-Schwellenwerte

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Nach dem multimedialen SWR Themenschwerpunkt "#zuLAUT" gibt es eine umweltpolitische Entscheidung: Die Umweltministerien der Länder haben beschlossen, auch Verkehrslärm als gesundheitsgefährdend einzustufen, der bislang als unbedenklich galt.

Die Umweltministerien wollen eine schärfere Rechtsetzung und Rechtsprechung für die Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm. Die Umweltministerkonferenz hat am 15. November in Hamburg einstimmig beschlossen, die Schwelle für die gesundheitsschädigende Wirkung durch Verkehrslärm abzusenken und nächtlichen Verkehrslärm schon ab 55 Dezibel als gesundheitsgefährdend einzustufen.

Ursula Heinen-Esser (CDU, l-r), Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen, Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jens Kerstan (Bündnis90Die Grünen), Senator für Umwelt und Energie in Hamburg und Vorsitzender der Umweltministerkonferenz, Olaf Lies (SPD), Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in Niedersachsen, Priska Hinz (Bündnis90Die Grünen), Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hessen, und Thomas Griese, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft in NRW
Auf der Umweltministerkonferenz kommen zweimal im Jahr die Umweltminister und -ministerinnen und Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder zusammen

„Die Schwelle von 70 Dezibel tags und 60 Dezibel nachts ist zu hoch angesetzt“

Im vorläufigen Protokoll heißt es: „Die Umweltministerkonferenz nimmt die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung zur Kenntnis, dass die in der Rechtsetzung und Rechtsprechung in der Regel herangezogene Schwelle zur verkehrslärmbedingten Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts zu hoch angesetzt ist.“

Lärmschutzbeauftragter: „Lärmbetroffene würden immens profitieren

Thomas Marwein, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung von Baden-Württemberg, sagte dem SWR: „Der Beschluss der Umweltministerinnen und -minister greift die Forderung Baden-Württembergs auf, die angesichts der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung nicht mehr tragbaren Werte von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht um 5 dB(A) auf 65 Dezibel tags und 55 Dezibel nachts abzusenken.“

Marwein weiter: "Davon würden die Lärmbetroffenen an unseren Straßen und Schienenwegen immens profitieren: Bei baulichen Eingriffen bestünde früher ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Auch die Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen und zum Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge würden deutlich ausgeweitet.“

„Dass auch in Baden-Württemberg – trotz der in den vergangenen Jahren erzielten Erfolge – noch Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz besteht, haben auch die zahlreichen Meldungen von Lärmbetroffenen der SWR Aktion #zuLAUT gezeigt.“

Auch die Verkehrsministerien wollen sich nun mit dem Straßenverkehrslärm beschäftigen. Bei der Frühjahreskonferenz 2020 der Verkehrsminister steht das Thema Lärmschutz auf der Tagesordnung.

Der SWR hatte dem Thema Gesundheitsgefährdung durch Straßenverkehrslärm vom 24. April bis 30. Oktober dieses Jahres den Schwerpunkt „Hier ist es zu laut“ gewidmet und mit eigenen Messungen, einer Mitmach-Aktion, vielen Hintergrundbeiträgen und Reportagen über die Gesundheitsgefahren von Straßenverkehrslärm berichtet.

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SWR