In der Schwangerschaftsvorsorge werden Frauen eine ganze Reihe an Untersuchungen angeboten, nur einige davon werden von den Krankenkassen bezahlt. Gerade im ersten Drittel der Schwangerschaft geht es oft darum, genetische Besonderheiten zu finden, die zu einer späteren Beeinträchtigung führen könnten.
Nicht-invasive Pränataltests bergen wenig Risiken
Es ist nur ein kleiner Pieks für die werdende Mutter: Um einen sogenannten nicht-invasiven Pränataltest durchzuführen, braucht man nur eine Blutprobe der Schwangeren. Und das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu anderen Diagnoseverfahren: Das Risiko durch den Test für Mutter und Kind ist minimal, gleichzeitig ist das Ergebnis sehr zuverlässig. Genetische Veränderungen des Babys wie eine Trisomie 21, 18 oder 13 werden damit fast immer entdeckt.
Veränderungen im Erbgut des Kindes lassen sich im Blut der Schwangeren nachweisen
Denn das Erbgut des Kindes kann man während der Schwangerschaft auch im Blut der Mutter nachweisen. Im Labor wird dafür nach Auffälligkeiten gesucht: Taucht das Chromosom 21 beispielsweise häufiger auf als erwartet, spricht das dafür, dass beim Kind nicht wie normalerweise nur zwei, sondern drei Kopien des Chromosoms vorliegen. Das nennt man eine Trisomie 21, die betroffenen Kinder haben das sogenannte Down-Syndrom.
Fruchtwasserentnahme kann Fehlgeburten auslösen
Viele werdende Eltern wollen gerne wissen, ob ihr Kind eine solche genetische Besonderheit hat. Beim bisherigen Verfahren können sie dafür rund um die 12. Schwangerschaftswoche ein sogenanntes Ersttrimester-Screening machen. Die entsprechenden Ultraschall- und Laboruntersuchungen müssen sie allerdings selbst bezahlen.
Doch das Ersttrimester-Screening schlägt zu häufig an, der Verdacht auf eine Trisomie muss noch einmal kontrolliert werden: Bisher wurden den Schwangeren dann weitere, invasive Untersuchungen angeboten, zum Beispiel eine Fruchtwasserentnahme oder Punktion der Plazenta. Diese Untersuchungen bringen allerdings ein gewisses Risiko mit sich: In etwa 0,2 Prozent der Fälle können sie sogar zu einer Fehlgeburt führen.
Kein Standardverfahren der Schwangerschaftsvorsorge
Dieses Risiko für Mutter und Kind soll in Zukunft reduziert werden. Wenn das Ersttrimester-Screening jetzt auffällige Ergebnisse zeigt, können die Gene des Kindes in der Blutprobe der Mutter untersucht werden, die Kosten dafür werden nun von der Kasse getragen.
Ein Standardverfahren in der Schwangerschaftsvorsorge soll die Suche nach genetischen Auffälligkeiten des Kindes aber nicht werden.
Damit die Kosten übernommen werden, muss bereits ein Hinweis auf eine Trisomie vorliegen. Allerdings kann auch der Arzt oder die Ärztin gemeinsam mit der Patientin entscheiden, dass ihre persönliche und medizinische Situation einen Test ohne vorherige Untersuchungen rechtfertigt.
Thema wird kontrovers diskutiert
Um die Frage, ob die Krankenkassen einen solchen Test bezahlen sollten und für wen, gab es im Vorhinein eine kontroverse Diskussion. Kritiker erklärten, es könne der Eindruck entstehen, dass Kinder mit einer Trisomie sozial nicht erwünscht seien, die Zahl der Abtreibungen aus diesem Grund könne mit einer vereinfachten Suche nach diesen genetischen Veränderungen ansteigen.
Auf der anderen Seite werden die Tests bereits allen Schwangeren angeboten, die Kosten von aktuell bis zu 300 Euro müssen jedoch selbst getragen werden. Bisher hatten also nur Familien mit den entsprechenden Einkommen Zugang zu diesen Tests. Da durch die Untersuchung keine Risiken für die Frauen und Kinder mit sich bringen, sollten sie aber allen Frauen zur Verfügung stehen, so Befürworter.