Gesundheit

Forderung nach Lachgas-Verbot: Wie gefährlich ist die Partydroge?

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Autor/in
Nina Kunze
Nina Kunze ist Reporterin und Redakteurin bei SWR Wissen aktuell
Onlinefassung
Ralf Kölbel
Ralf Kölbel, Online-Redakteur bei SWR Wissen aktuell sowie Redakteur bei Redakteur bei SWR Kultur DAS Wissen.

Lachgas macht beim Einatmen vorübergehend high. Vor allem bei jungen Leuten nimmt der Konsum des Gases stark zu. Die Unions-Parteien fordern jetzt ein Verkaufsverbot der Partydroge an Kinder und Jugendliche, denn der übermäßige Konsum kann schwerwiegende Folgen haben.

Wer leere Gaskartuschen und Luftballons auf dem Boden rumliegen sieht, der kann sich sicher sein: Hier wurde Lachgas konsumiert. Das Gas ist in Deutschland bislang ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich und macht vorübergehend high, wenn man es einatmet. Vor allem bei jungen Leuten nimmt der Konsum in den letzten Jahren zu. Es ist eine beliebte Partydroge.

Lachgas erzeugt vorübergehenden Rauschzustand

Der Spitzname "Lachgas" kommt nicht von ungefähr. Wer Distickstoffmonoxid einatmet, erlebt einen vorübergehenden Rauschzustand und kichert vor sich hin. Denn über die Lunge gelangt das Gas ins Blut und wirkt auf das zentrale Nervensystem. Konsument*innen berichten von einem Zustand der Entspannung und Euphorie, von einem wohligen Gefühl, das eine halbe bis mehrere Minuten andauert.

Außerdem lindert Lachgas Gefühle von Angst und Schmerzen, weshalb es auch heute noch als Beruhigungsmittel beim Zahnarzt oder in der Geburtshilfe zum Einsatz kommt.

Lachgas macht schnell und kurz high. Es ist als Partydroge beliebt und in mehreren Städten sogar in Snack-Automaten zu haben. Doch der Konsum kann gefährlich sein. Unionspolitiker fordern ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Wie wirkt Lachgas?
Lachgas macht schnell und kurz high. Es ist als Partydroge beliebt und in mehreren Städten sogar in Snack-Automaten zu haben. Doch der Konsum kann gefährlich sein. Unionspolitiker fordern ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Wie wirkt Lachgas?

Lachgas kann bei übermäßigem Konsum bleibende Schäden verursachen

Doch der harmlose Name trügt. Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfschmerzen und Benommenheit können vorübergehend auftreten. Bei übermäßigem Konsum kann Lachgas bleibende Schäden verursachen. Denn das Gas stört den Vitamin-B12-Haushalt des Körpers. Der daraus resultierende Vitamin-B12-Mangel kann zu unumkehrbaren Nervenschäden führen. Betroffene haben Lähmungserscheinungen, manche landen im Rollstuhl.

Wer direkt aus der Kartusche konsumiert, riskiert außerdem einen Kältebrand und Schäden an der Lunge. Und: Wenn Lachgas statt normaler Atemluft eingeatmet wird, kann das zu einem Sauerstoffmangel führen. Immer wieder gibt es Berichte zu Todesfällen im Zusammenhang mit Lachgaskonsum.

In sozialen Medien wird der Konsum von Lachgas oft verharmlost. Dabei kann das Gas insbesondere bei Überdosierung auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen. Deshalb gibt es Forderungen nach einem Lachgas-Verbot.
In sozialen Medien wird der Konsum von Lachgas oft verharmlost. Dabei kann das Gas insbesondere bei Überdosierung auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen. Deshalb gibt es Forderungen nach einem Lachgas-Verbot.

Konsum der Partydroge Lachgas wird in sozialen Medien oft verharmlost

Trotz dieser Risiken wird die Partydroge bei jungen Leuten immer beliebter. In Musikvideos und auf sozialen Medien wird der Konsum verharmlost. In einer Datenerhebung der Goethe-Universität Frankfurt gaben im Jahr 2021 immerhin 13 Prozent der befragten 15- bis 18-Jährigen an, schon einmal Lachgas konsumiert zu haben, im darauffolgenden Jahr waren es bereits 17 Prozent.

Das wohlige Gefühl beim Konsum führt dabei in vielen Fällen zu einer psychischen Abhängigkeit. Zudem stellt sich ein Gewöhnungseffekt ein, so dass immer größere Mengen für die gewünschte Wirkung nötig sind. Im Online-Handel, aber auch an Kiosken und "Spätis" gibt es deshalb immer größere Kartuschen zu kaufen.

Andere Länder haben bereits Konsequenzen gezogen: In den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark gibt es inzwischen strenge Vorgaben zum Besitz und Verkauf von Lachgas.

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