Deutschland gibt mehr für sein Gesundheitssystem aus als alle anderen europäischen Länder. Trotzdem wird das Pflegepersonal in Kinderkliniken knapp und für eine gute Versorgung auf dem Land reicht das Geld nicht. Die Fehlersuche hat ergeben, dass unser Gesundheitssystem mit falschen Anreizen auf Effizienz getrimmt wurde. Dazu zählt insbesondere die Pauschale, mit der jeder Fall einzeln abgegolten wird.
So müssen Krankenhäuser heute möglichst viele Patientinnen und Patienten durchschleusen, um sich finanziell über Wasser zu halten. Viele Kliniken haben deshalb weniger lukrative Leistungen aufgegeben, sodass etwa Geburtshilfeabteilungen geschlossen wurden und Kinderkliniken Kapazitäten abgebaut haben. Gleichzeitig ist die Zahl der orthopädischen und kardiologischen Eingriffe in den letzten 20 Jahren stark gestiegen. Jetzt will Bundesgesundheitsminister Lauterbach umsteuern und hat einen Reformvorschlag vorgelegt, der es in sich hat.
Neue Finanzierung und Abstufung von Kliniken
Schön wäre es, wenn die Reform tatsächlich so klar und transparent umgesetzt werden würde, wie die von Lauterbach berufene Kommission es sich ausgedacht hat: weg von einer Finanzierung der Krankenhäuser durch Fallpauschalen hin zu einer Finanzierung auch für das Vorhalten von Personal und bestimmten Ausstattungen, etwa in einer Notaufnahme.
Das soll mit festen Beträgen finanziert werden und ist insofern ein guter Vorschlag, als diese Vorhaltefinanzierung beispielsweise auch im Bereich der Geburtshilfe sinnvoll ist. Denn in manchen Regionen ist es heute nicht mehr möglich, die nächste Klinik in kurzer Zeit zu erreichen.
Zudem soll es Krankenhäuser zukünftig grundsätzlich in drei unterschiedlichen Abstufungen geben: Zum einen soll es Kliniken zur Grundversorgung geben wie zum Beispiel für grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle. Kliniken der zweiten Stufe sollen dann die „Regel- und Schwerpunktversorgung“ übernehmen. Hinzu kommen für die umfassendere „Maximalversorgung“ große Kliniken mit einem weiten Spektrum von Fachabteilungen, wie beispielsweise auch die Universitätskliniken.
Für eine Umsetzung müssen die Länder zustimmen
Diese bedarfsgerechte Aufteilung leuchtet ein und könnte die Grundversorgung wohnortnah sichern. Gleichzeitig ist klar, dass aufwändige Behandlungen nur noch in spezialisierten Kliniken mit hoher Fallzahl und damit verbunden auch viel Erfahrung durchgeführt werden. Für Patientinnen und Patienten ist das ein klarer Vorteil, denn dadurch wird auch das Risiko verringert, eine zweitklassige Behandlung zu erhalten.
Dieser Masterplan für die Krankenhäuser der Zukunft würde einige Schieflagen im System korrigieren und unser Gesundheitssystem zukunftssicherer machen. Allerdings muss noch eine entscheidende Hürde überwunden werden: Der Bundesgesundheitsminister braucht für seinen Masterplan die Zustimmung der Länder – und das wäre ein föderales Wunder.
Die Länder haben bereits signalisiert, dass sie einer derart grundlegenden Krankenhausreform nicht zustimmen wollen. Dafür müssten sie Gestaltungsrechte aufgeben und ihre Kliniken in das transparente Dreistufenmodell einsortieren. Bisher jedoch entscheidet jedes Bundesland allein, wo welche Art von Krankenhaus entsteht oder auch geschlossen wird.