Am ersten Januar ist es soweit: Amalgam als zahnmedizinisches Füllmaterial wird verboten. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der EU, in der es darum geht, generell die Verarbeitung von Quecksilber zu minimieren.
Am ersten Januar ist es soweit: Amalgam als zahnmedizinisches Füllmaterial wird verboten. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der EU, in der es darum geht, generell die Verarbeitung von Quecksilber zu minimieren.