Umweltschutz

Verbot von Amalgam ab dem 1. Januar 2025

Stand
Autor/in
Frank Wittig
Frank Wittig, Reporter für SWR Wissen aktuell
Onlinefassung
Richard Kraft
Richard Kraft, Reporter für SWR Wissen Aktuell.

Januar 2025 ist es soweit: Amalgam als zahnmedizinisches Füllmaterial wird verboten.  Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der EU, die Verarbeitung von Quecksilber zu minimieren.

Jahrzehntelang stand Amalgam wegen des darin enthaltenen Quecksilbers immer wieder in der Kritik. Die Befürchtung war, das giftige Metall könnte Nervenkrankheiten wie Parkinson oder Demenz, chronische Entzündungen oder Allergien verursachen.

"Diese Annahmen sind allerdings durch zahlreiche Studien widerlegt", sagt Wilfried Woop, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

Keine Gefahr durch Quecksilber in Amalgam

“Weil Quecksilber im Amalgam in gebundener Form vorliegt und nicht in den menschlichen Organismus übertritt.” Die Gefahren beim Legen und Herausbohren des Amalgams würden durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ebenfalls beherrscht, so Wilfried Woop.

Quecksilberbelastung aus der Atemluft 

Menschen in Industrieländern nehmen einen großen Teil ihrer Quecksilber-Belastung durch die Atemluft auf. Es stammt aus dem Verbrennen von Kohle zur Stromgewinnung. Eine weitere Quecksilberquelle besteht im Konsum von Fisch.

Kohlekraftwerk aus der Vogelperspektive. Der Quecksilbereintrag von Kohlekraftwerken in die Atemluft führt zur Belastung von Mensch und Umwelt.
Der Quecksilbereintrag von Kohlekraftwerken in die Atemluft führt zur Belastung von Mensch und Umwelt.

Vor allem Raubfische, die an der Spitze der Nahrungskette stehen, wie Thunfische, enthalten relevante Mengen von Quecksilber. Aus der zahnmedizinischen Anwendung stammen dagegen im Schnitt nur 0,2 Prozent der Quecksilberbelastung. Warum dann überhaupt das Verbot von Amalgam in der Zahnarztpraxis?

Umweltgefahr durch Amalgam: im Krematorium

Dazu erklärt Dr. Wilfried Woop: „Weil es eine weltweite Konvention dahingehend gibt, den Quecksilbereintrag in die Umwelt zu minimieren. Und dazu gehört dann letzten Endes auch der Werkstoff Amalgam.“ Aber worin besteht konkret die Umweltgefahr durch medizinisches Amalgam? 

Es geht um den Betrieb von Krematorien. Bei der Einäscherung von Verstorbenen verdampfen die Zahnplomben und Quecksilber wird frei, das nicht hundertprozentig von den Filtern der Krematorien aufgefangen werden kann.

Ein Sarg der eingeäschert werden soll. In den Zähnen der Verstorbenen können sich Zahnfüllungen aus Amalgam befinden. Bei der Verbrennung in Krematorien wird das giftige Quecksilber frei. Deshalb kommt ab 2025 ein Verbot des Werkstoffs.
In den Zähnen der Verstorbenen können sich Zahnfüllungen aus Amalgam befinden. Bei der Verbrennung in Krematorien wird das giftige Quecksilber frei. Deshalb kommt ab 2025 ein Verbot des Werkstoffs.

Amalgam: einzigartiges Füllmaterial 

Viele Zahnärzte und Zahnärztinnen werden dem Füllmaterial nachtrauern. Denn Amalgam hat einzigartige Materialeigenschaften. Da ist nicht nur seine hohe Festigkeit, durch die das Füllmaterial oft über Jahrzehnte auch in Kauflächen Bestand hat.

„Amalgam lässt sich einfach verarbeiten, ist feuchtigkeitsunempfindlich und wirkt über den antibakteriellen Effekt durchaus auch Kariesverhindernd“, erklärt der Zahnarzt aus Neustadt an der Weinstraße.  

Lose Zähne mit Amalgamfüllung. Aufgrund von Umweltbelastungen durch das enthaltene Quecksilber kommt jetzt ein Verbot.
Amalgam wurde für Zahnfüllungen verwendet. Nun folgt ein Verbot des giftigen Werkstoffs, aufgrund des enthaltenen Quecksilbers. Schädlich für den Organismus ist Amalgam allerdings nicht.

Amalgam-Einsatz in der Vergangenheit stark rückläufig 

Doch aus ästhetischer Sicht sind die dunklen Plomben aus Amalgam suboptimal. Deshalb und sicher auch wegen der Angst vor Quecksilber, ist der Einsatz des Füllmaterials in den letzten Jahren stark rückläufig.

Im Jahr 2022 waren nur noch 2,4 Prozent der kassenzahnärztlich abgerechneten Füllungen aus Amalgam. Völlig ohne Amalgam wird die Zahnmedizin in Zukunft allerdings nicht auskommen. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen von dem Verbot zugelassen:

Ausnahme: Bei geistig behinderten Personen 

„Etwa bei der Behandlung geistig behinderter Personen, die nicht mithelfen können, das Feuchtigkeits-Management in ihrer Mundhöhle zu gestalten. Die modernen Komposit-Kunststoffe lassen sich unter diesen Bedingungen nicht verarbeiten, Amalgam dagegen sehr wohl“, erklärt Zahnarzt Woop. 

Amalgam war bisher als einziges Füllmaterial nicht zuzahlungspflichtig. Nach dem Verbot von Amalgam werden jetzt einige Füllmaterialien aus Komposit-Kunststoffen ebenfalls ohne Zuzahlung zu haben sein. 

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