Gleichschaltung unter den Nationalsozialisten

Die Jahre 1931 – 1940

Stand

1933 kommen die Nationalsozialisten an die Macht. In Stuttgart sorgt das Kabel-Attentat für Aufsehen. Ab 1934 wird der Reichssender Stuttgart ein Teil des NS-Rundfunksystems und bekommt eine Abteilung Baden zugeordnet. Ab 1940 gibt es nur noch ein zentrales Reichsprogramm in Deutschland.

1933

15. Februar

Das Kabel-Attentat in der Stadthalle in Stuttgart sorgt für Schlagzeilen: Vier junge Männer kappen bei der Übertragung einer Wahlrede des Reichskanzlers Adolf Hitler das Übertragungskabel.

Das Kabel-Attentat in der Stadthalle in Stuttgart
Das Bild zeigt die Stelle im Haus Werderstr. 12 in Stuttgart, an der das Kabel mit einem Beilhieb durchgeschlagen wurde.

18. Februar

Die Sendestelle Trier des Südwestdeutschen Rundfunks nimmt ihren Betrieb auf.

27. Mai

Die SÜRAG wird entsprechend der bereits vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten beschlossenen Neuordnung des Rundfunks in eine GmbH umgewandelt. Es gibt jetzt keine Privataktionäre mehr, Gesellschafter sind die Dachorganisationen der regionalen Sendegesellschaften, die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) sowie die Länder Württemberg und Baden. Der Rundfunk in Deutschland ist endgültig verstaatlicht und wird zentral durch die Reichsrundfunkgesellschaft gesteuert.

1934

28. April

Die SDR-GmbH wird aufgelöst. Der Reichssender Stuttgart ist nun Teil des zentralistischen NS-Rundfunksystems, das von der Reichsrundfunkgesellschaft kontrolliert wird.

1. Juni

Der Reichssender Stuttgart erhält eine Abteilung Baden mit den beiden Außenstellen Karlsruhe und Mannheim. Die Freiburger Dependance wird dem Reichssender Frankfurt zugeordnet. Auch in der NS-Zeit verstummen die Klagen um die Präsenz Badens im Radioprogramm aus Stuttgart nicht.

1936

30. September

Die Sendestelle Trier wird geschlossen, dafür entsteht die Sendestelle Koblenz als Teil des Reichssenders Frankfurt.

26. Oktober

Die Sendestelle Kaiserslautern wird Nebensender des neu aufgebauten Reichssenders Saarbrücken.

1939

1. September

Mit Kriegsbeginn am 1. September tritt die „Verordnung für außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ in Kraft, die das Abhören ausländischer Sender unter Strafe stellt. Für das sogenannte „Rundfunkverbrechen“ droht in besonders schweren Fällen sogar die Todesstrafe.

1940

Juni

Es gibt nur noch ein zentrales Reichsprogramm, das Goebbels unter der Bezeichnung „Großdeutscher Rundfunk“ eingeführt hat. Dieser sendet ein nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das ganze Deutsche Reich. Der Beitrag der Reichssender ist gering.

Stand
Autor/in
SWR