Wahlberichterstattung ist für die Journalistinnen und Journalisten des SWR immer eine besondere Herausforderung. Zum einen haben sie den Auftrag, das Publikum umfassend zu informieren, damit es sich seine Meinung bilden und eine möglichst fundierte Wahlentscheidung treffen kann. Und natürlich muss der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dabei immer ausgewogen und unparteiisch berichten. Die Auswahl der Themen, über die er berichtet, ist einzig und allein der Entscheidung der Redaktionen vorbehalten. Sie entscheiden nach journalistischen Grundsätzen, welche Themen für das Publikum des SWR besonders relevant sind. Das ist durch die Rundfunkfreiheit in Art. 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert.
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Das Konzept der Wahlberichterstattung im SWR
Wahlberichterstattung ist eine besondere Herausforderung für die Journalistinnen und Journalisten im SWR. Zum einen haben sie den öffentlich-rechtlichen Auftrag, das Publikum, die Nutzerinnen und Nutzer umfassend zu informieren. Das ist wichtig, damit sich alle eine eigene Meinung bilden können. Zum anderen treten eine Vielzahl von Parteien zu Wahlen an und es gilt auf die Wahlprogramme und politischen Ideen angemessen einzugehen. Wie funktioniert also die Wahlberichterstattung beim SWR als öffentlich-rechtlichem Sender?