Die Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, den Landtag nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrags abstimmen zu lassen, war verfassungswidrig.
Damit hat das Gericht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio deutlich bekräftigt.
ARD-Vorsitzende Tom Buhrow:
Dazu der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow: „Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte.
Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von politischen Interessen erfolgen. Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das
bestmögliche Programm für die Menschen zu machen.
Unabhängig davon werden wir die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags weiter konstruktiv begleiten und mitgestalten."
Kai Gniffke, der Intendant des Südwestrundfunks:
"Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass wir gerade in Zeiten von Desinformation und Sensationsgier eine wichtige Aufgabe in dieser Gesellschaft haben. Dieser Verantwortung wollen wir uns im SWR weiterhin mit ganzer Kraft stellen, denn die Menschen in unserem Sendegebiet haben ein Recht auf hervorragende Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung – und das auch in der digitalen Medienwelt und im Dialog mit ihrem SWR. Die Bestätigung, dass wir angemessen ausgestattet sein müssen, um unseren Auftrag zu erfüllen, ermöglicht es uns, die Menschen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit dem bestmöglichen Programmangebot zu versorgen und mit ihnen im Austausch zu bleiben. Dafür bin ich sehr dankbar."
Im Landtag von Sachen-Anhalt wurde nicht abgestimmt
Die Anpassung des Rundfunkbeitrags sollte eigentlich zum 1.1.2021 in Kraft treten. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagene moderate Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent war zunächst von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet worden.
15 von 16 Länderparlamenten hatten dem zugestimmt.
Nur im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde nicht abgestimmt und die Entscheidung so blockiert. ARD, ZDF und das Deutschlandradio sahen die Finanzierung des Programms gefährdet und hatten deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Für alle Beitragszahler gilt: Sie müssen nichts aktiv unternehmen!
Beitragszahler zahlen den Rundfunkbeitrag zunächst weiter wie gewohnt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird mit Umsetzung der Änderungen auf die Beitragszahler zukommen.
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