Ich hatte zwei Beispiele genannt, bei denen die Bhakdi-Positionen auftauchen, und danach geschrieben: „Solch strittigen Thesen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Plattform zu bieten, widerspricht unserem Auftrag.“ Nun könnte ich herumeiern und versuchen zu erklären, was eigentlich damit gemeint war, aber lassen Sie uns nicht herumreden: Der Satz ist Mist. Er stimmt so einfach nicht. Natürlich gehört es zum öffentlich-rechtlichen Auftrag, auch strittige Positionen zur Diskussion zu stellen. Es ist nur nicht so, dass sämtliche Positionen einen Anspruch darauf hätten, ohne Einordnung nebeneinander gestellt zu werden. Es gehört zur Aufgabe von Journalismus, Fakten in einen Zusammenhang zu stellen und einzuordnen. So soll das Publikum natürlich erfahren, welche Meinungen von namhaften Instituten geteilt werden und wo es sich eher um Mindermeinungen oder auch wissenschaftlich widerlegte Positionen handelt.
Weil dieser Satz von mir mindestens missverständlich war, möchte ich ihn hier ausdrücklich geraderücken. Ich verstehe jeden, der über diesen Satz gestolpert ist. Deshalb zur Klarheit: Auch strittige Positionen dürfen und sollen bei uns vorkommen. Und ich muss meine Antworten noch einmal sorgfältiger lesen, bevor ich sie abschicke.
Ihr
Kai Gniffke