Gesellschaft

Paragraf 21 Verminderte Schuldfähigkeit

Stand
Autor/in
Clemens Hoffmann

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Seit 1975 steht §21 im Strafgesetzbuch. Unter anderem “krankhafte seelische Störungen” können sich also strafmildernd auswirken. Clemens Hoffmann über Psychologie als Bestandteil der Urteilsfindung.

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Clemens Hoffmann