Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Inspekteur der Polizei hatte dessenAnwältin in einer Pressemitteilung teilweise unzulässige Behauptungen aufgestellt. Dies hat eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart entschieden.
Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Inspekteur der Polizei hatte dessenAnwältin in einer Pressemitteilung teilweise unzulässige Behauptungen aufgestellt. Dies hat eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart entschieden.