Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entscheiden.
Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entscheiden.