Erfolg für Rinderzüchter

Gericht erlaubt Rinder-Tötung durch Gewehrschuss

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Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entscheiden.

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SWR