Strafbarkeit von Minderjährigen

Der Fall Luise: Was bedeutet "Strafmündigkeit"?

Stand
Autor/in
Christoph Kehlbach
Jenny Henke

Eine 12- und 13-Jährige werden verdächtigt, eine 12-Jährige erstochen zu haben. Wie sieht das rechtlich aus, wenn Minderjährige straffällig werden?

Unter "Strafmündigkeit" versteht man den Zeitpunkt im Leben eines Menschen, ab dem er damit rechnen muss, wegen einer Straftat strafrechtlich verfolgt zu werden. Die einschlägigen Gesetze - das Strafgesetzbuch (StGB) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) - verwenden weder den Begriff "Strafmündigkeit" noch den Begriff "Strafunmündigkeit", sondern wählen andere Formulierungen: Das StGB spricht von der "Schuldunfähigkeit des Kindes", das JGG von "strafrechtlicher Verantwortlichkeit" von Jugendlichen.

Reife erst ab 14 Jahren

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder noch nicht einsehen können, wenn sie etwas Falsches tun, und dass sie ihr Verhalten auch nicht entsprechend steuern können. Diese Reife traut er erst Jugendlichen ab 14 Jahren zu. Deshalb können Kinder unter diesem Alter nicht bestraft werden, wenn sie Straftaten begangen haben.

"Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist."

Dieser Grundsatz gilt "ohne Wenn und Aber". Also auch dann, wenn ein Kind im Einzelfall bei der Tat die erforderliche Reife schon hat.

Der Staat kann Kinder also nicht nach dem Strafrecht belangen. Die Familiengerichte können aber - auch gegenüber den Eltern - zu verschiedenen Mitteln greifen, um sehr junge Straftäter zu beeinflussen. Dazu gehört zum Beispiel die Anordnung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.

Schwerwiegende Maßnahmen möglich

Daneben sind im Einzelfall aber auch schwerwiegendere Maßnahmen möglich. Etwa die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie oder - falls es nötig ist - unter bestimmten Umständen auch die Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. 

Solche Maßnahmen dürfen nur getroffen werden, wenn es zur Abwendung einer Gefahr für das Kind erforderlich ist. Und auch dann nur als letztes Mittel, denn es handelt sich natürlich um massive Eingriffe in die familiären Strukturen. Solche familienrechtlichen Maßnahmen sind dann keine "Strafe durch die Hintertür", mit denen fehlende Sanktionen nach dem Strafrecht ersetzt werden sollen. Es sind eigene Maßnahmen, die ihrerseits auch eigene Voraussetzungen haben. Es kommt also immer auf den konkreten Einzelfall an. 

Justizminister Mertin: Absenkung des Alters der Strafmündigkeit könne man prüfen

Auch der rheinland-pfälzische Justizminister, Herbert Mertin (FDP), hat sich zum Thema Strafmündigkeit geäußert und zeigt sich aufgeschlossen. Er könne sich eine Absenkung des Alters von 14 auf 12 Jahren vorstellen, sagte Mertin gegenüber dem SWR. "Es ist nie sinnvoll, im Umfeld, im emotional aufgeladenen Umfeld einer solchen Tat, endgültige Entscheidungen zu treffen. Aber vor einigen Jahren habe ich schon angeregt, dass es vielleicht sinnvoll wäre, eine empirische Forschung zu machen, ob die Grundannahmen für die heutigen Mündigkeitsgrenzen noch gegeben sind."

Leipzig

Strafrechtlerin Elisa Hoven | 15.3.2023 Recht und Gerechtigkeit: So funktioniert das deutsche Justizsystem

Die Justiz ist überfordert, Urteile deutscher Gerichte sind nicht angemessen, so eine gängige Meinung. Stimmt das? Und: Was ist gerecht? Prof. Elisa Hoven geht diesen Fragen nach.

Leute SWR1 Baden-Württemberg

Freudenberg

Hetze gegen mutmaßliche Täterinnen Getötete Luise: Tatwaffe noch immer nicht gefunden

Nach dem Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat die Polizei die Tatwaffe immer noch nicht gefunden. Eine groß angelegte Suche rund um den Tatort verlief erfolglos.

Am Nachmittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Koblenz

Tatverdächtige nicht mehr bei ihren Eltern Zwölfjährige Luise erstochen: Gleichaltrige Mädchen gestehen Tat

Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz von zwei gleichaltrigen Mädchen erstochen. Die Tatverdächtigen sind nicht mehr bei ihren Eltern.

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR Fernsehen RP

Pressekonferenz in voller Länge Ermittler: Getötete Luise - zwei Mädchen räumen Tat ein

Polizei und Staatsanwaltschaft Koblenz haben die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz über den Stand der Ermittlungen im Fall der getöteten 12-jährigen Luise informiert.

Stand
Autor/in
Christoph Kehlbach
Jenny Henke