Es war ein schwieriges Thema, mit dem sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag befasst hat. Es ging um die Frage: Wie weit geht das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben? Geklagt hatten zwei unheilbar Kranke, darunter ein Mann aus Ramstein-Miesenbach. Die Beiden wollten erreichen, dass ihnen das staatliche Bundesamt für Arzneimittel ein bestimmtes tödliches Betäubungsmittel verkauft. Doch das lehnten die Richter ab mit der Begründung, es gebe genug andere zumutbare Möglichkeiten des Suizids. SWR-Reporter Stephan Mai hat den Kläger aus der Pfalz nach dem Urteil getroffen.