Feuerwehrmann klagt

Verwaltungsgericht entscheidet: Einsatz bei Amokfahrt in Trier kein Dienstunfall

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Ein Feuerwehrmann wollte, dass sein Einsatz bei der Trierer Amokfahrt wegen psychischer Probleme als Dienstunfall anerkannt wird. Ein Gericht hat dies nun abgelehnt.

Der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Trier war bei der Trierer Amokfahrt 2020 im Einsatz. Dort sollte er nach Angaben des Gerichts, zusammen mit einem Kollegen, Menschen betreuen, die nach der Amokfahrt möglicherweise unter Schock standen. Nachdem die beiden keine behandlungsbedürftigen Menschen angetroffen hätten, sei der Einsatz beendet worden.

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Feuerwehrmann will Amokfahrt als Dienstunfall anerkennen lassen

Im Januar 2021, also einen Monat nach der Amokfahrt, meldete der Feuerwehrmann laut Gericht die Amokfahrt als Dienstunfall. Mitte 2023 habe er gefordert, dass der Einsatz als Dienstunfall anerkannt werden soll. Die Stadt hatte das mit der Begründung abgelehnt, dass der Feuerwehrmann schon vor der Amokfahrt eine psychische Beeinträchtigung gehabt habe.

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Als auch ein Widerspruchverfahren scheiterte, klagte der Feuerwehrmann Anfang 2024. Die Amokfahrt habe bei ihm, unabhängig von anderen Vorkommnissen, schwere psychische Beeinträchtigungen hervorgerufen.

Gericht: Amokfahrt war nicht Ursache für psychische Probleme

Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage des Feuerwehrmanns nun ab. Die Amokfahrt sei allenfalls "der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe". Vielmehr hätten vorangegangene Erlebnisse und Traumata dazu geführt, dass der Feuerwehrmann psychisch vorbelastet sei. Somit sei die Amokfahrt ausschließlich der Auslöser, aber nicht die Ursache gewesen. Eine andere, ähnlich belastende Situation, hätte die nun vorliegenden psychischen Probleme ebenfalls auslösen können, so das Gericht in seiner Begründung.

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SWR