Auf der Spangdahlem Air Base teilten die Geschworenen nach ihren Beratungen mit, dass der angeklagte US-Soldat in allen drei Punkten freigesprochen wurde. Die Anklagepunkte bezogen sich auf die Tötung eines 28-Jährigen auf der Säubrennerkirmes 2023 in Wittlich, auf schwere Körperverletzung sowie auf Behinderung der Justiz. Damit steht nun nach rund zwei Wochen Verhandlungsdauer das Urteil fest.
Angehörige reagieren emotional auf das Urteil
Eine Begründung für dieses Urteil mussten die Geschworenen nicht nennen und sie wurden auch von der US-Militär-Richterin angehalten, nicht über ihre Beratungen zu sprechen. Der Angeklagte US-Soldat nahm den Freispruch reglos auf. Seine Familie brach in Tränen aus. Auch die Familie des Opfers war im Gerichtssaal. Ein Bruder verließ diesen sofort, als es hieß: "Not guilty".
Die Richterin hatte bereits am Mittwoch im Prozess um den Messerangriff in Wittlich angekündigt, dass bald ein Urteil gefällt würde. Die Geschworenen berieten anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.
Staatsanwaltschaft plädierte auf schuldig
Für die Staatsanwaltschaft war der Fall eigentlich am Mittwoch schon klar: In ihrem Schlussplädoyer hielt die Anklägerin den US-Soldaten für schuldig, 2023 auf der Säubrennerkirmes einen 28-jährigen Wittlicher erstochen zu haben. Er habe den Mann von hinten erstochen, als dieser mit einem anderen US-Soldaten kämpfte.
Dies sei die "einzig logische Erklärung in diesem Fall", so die Staatsanwältin wörtlich. Denn der Angeklagte sei der Einzige gewesen, der in dieser Nacht ein Messer dabei hatte. Mehrere Zeugen hätten ihn mit der Waffe gesehen.
Die Staatsanwaltschaft kann das Urteil nicht mehr anfechten. Davon geht der Trierer Strafrechtsexperte Ron-Jo Koenen aus. Gegenüber dem SWR sagte Koenen, dass "die Ergreifung weiterer Rechtsmittel im Strafprozesssystem der USA klassisch in erster Linie für einen etwaigen Verurteilten konzipiert ist." Einem Gericht bleibe am Ende nur die Möglichkeit, Strafen zu senken oder aufzuheben.
Unklar sei allerdings, ob der Anklage nicht der Weg offenbleibe, gegen Urteile mit so genanntem ungewünschtem Ausgang vorzugehen.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft war am Mittwoch die Verteidigung an der Reihe. Für den Anwalt des Angeklagten gab es erhebliche Zweifel an der Schuld seines Mandanten. Er plädierte auf Freispruch. Er appellierte an die Geschworenen, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.
Es gebe keine Beweise dafür, dass der amerikanische Soldat der Täter sei. Nach Ansicht des Verteidigers Grover Baxley deuteten die Beweise auf den Freund des Angeklagten hin, der in der Tatnacht mit ihm unterwegs war. "Die Staatsanwaltschaft klagt den falschen Mann an", sagte Baxley in seinem Plädoyer.
Zeugen machten widersprüchliche Aussagen
Nachgewiesen worden sei nur, dass die beiden amerikanischen Soldaten am Tatort waren und beide am Ende der Nacht mit dem Blut des Opfers befleckt waren. Wer zugestochen hat, habe die Anklage nicht beweisen können, so der Verteidiger.
Tatsächlich gab es nur einen Zeugen, der den eigentlichen Messerangriff beobachtet hat. Und er sagte aus, dass es nicht der Angeklagte war, der zustach - sondern sein Freund. Wie zuverlässig die Zeugenaussagen aus jener Nacht sind, blieb allerdings fraglich. Denn die meisten Zeugen waren zur Tatzeit betrunken und sie machten zum Teil widersprüchliche Angaben.
Geschworene entscheiden über Schuld des Angeklagten
Anschließend war es die Aufgabe der Geschworenen zu entscheiden, wer die glaubhaftere Version der Tatnacht präsentiert hatte. Nach den Plädoyers zogen sich die Geschworenen zurück, um über die Schuld bzw. Unschuld des Angeklagten zu befinden.