Wegen Protest am Moselufer

Anklage gegen Trierer Klimaaktivisten wegen Nötigung

Stand
Autor/in
Christian Altmayer
Foto von Christian Altmayer, Redakteur bei SWR Aktuell im Studio Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen neun Klimaaktivisten und -aktivistinnen erhoben. Der Vorwurf: Mit einer Demo hätten sie einen Stau ausgelöst und einen Rettungswagen behindert.

Mit einem großen dreibeinigen Holzgestell haben Klimaaktivisten im Juni 2021 den Verkehr in Trier lahmgelegt. Die Mitglieder der Gruppe "Extinction Rebellion" wollten auf diese Art gegen den Moselaufstieg protestieren, eine seit Jahren geplante Umgehungsstraße durch den Wald zwischen Trier-Zewen und Igel.

Mit dem Protest am Moselufer haben sich die Aktivisten aber auch ein Strafverfahren eingehandelt. Was ihnen vorgeworfen wird, ist gemeinschaftliche Nötigung. Denn die Demonstration löste seinerzeit einen gewaltigen Stau aus.

Mainz

Alicenbrücke am Hauptbahnhof wieder frei Klimaaktivisten kleben sich in Mainz fest

Erneut hatten so genannte Klimakleber auf einer wichtigen Straße in Mainz protestiert. Diesmal war eine Ausfallstraße betroffen. Ein Autofahrer fuhr dicht an zwei Aktivistinnen heran.

Der Nachmittag SWR1 Rheinland-Pfalz

Schwangere Frau und Rettungswagen blockiert

Eineinhalb Jahre später hat die Staatsanwaltschaft Trier nun Anklage gegen neun Beschuldigte zwischen 18 und 58 Jahren erhoben. Gegen fünf weitere Beteiligte der Aktion sei das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Dies teilte der zuständige Oberstaatsanwalt auf Anfrage des SWR mit.

In Trier sei durch die Demonstration ein Rettungswagen bei einem Einsatz behindert worden. Der Krankenwagen sei am Moselufer nicht durchgekommen. Ebenso wenig wie eine schwangere Frau, die mit ihrem Mann im Auto unterwegs war und in den Wehen lag. Durch die Demonstration habe sie erst später als geplant das Krankenhaus erreichen können.

Dass Klimaaktivisten mit ihren Aktionen den Verkehr blockieren, lässt sich bundesweit beobachten. Etwa auch, wenn sich Mitglieder der "Letzten Generation" an Straßen festkleben.

Amtsgericht entscheidet über weiteres Verfahren

Ob und wann es zu einem Prozess kommt, liegt nun beim Amtsgericht Trier. Dort soll bald die Entscheidung fallen, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft Trier zugelassen wird.