Wie der BGH mitteilte, wird der Fall am 24. August verhandelt. Das Landgericht Trier hatte im Dezember 2021 sieben Männer und eine Frau wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt - überwiegend zu Haftstrafen. Im Prozess vor dem BGH wird es unter anderem darum gehen, ob die Verurteilten für die Inhalte der von ihnen betriebenen Server verantwortlich gemacht werden können.
Spektakulärer Cybercrime-Prozess
In einem der bundesweit größten Prozesse um Kriminalität im Internet standen die Beschuldigten in Trier nicht als aktive Täter vor Gericht, sondern als diejenigen, die die Geschäfte mit Drogen oder Falschgeld als Webhoster erst ermöglichten.
250.000 Straftaten
Über die Server in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel liefen von 2014 bis 2019 Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, außerdem Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte. Insgesamt ging es um knapp 250.000 Straftaten.
Alle Prozessbeteiligten hatten Revision eingelegt
Alle acht Beschuldigten und auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Trierer Urteil Revision eingelegt. Unter anderem wird nach BGH-Angaben nun zu klären sein, ob die Verurteilten gemäß europäischer Richtlinien und dem Telemediengesetz überhaupt haftbar zu machen waren.