Der 44-jährige Angeklagte sagte zu Beginn des Prozesses über sein bisheriges Leben aus und äußerte sich auch zu den Vorwürfen, die ihm gemacht werden. Er wirkte sehr ruhig und besonnen und sagte, was er getan habe, tue ihm sehr leid und er bereue es.
Er sagte, er sei psychisch krank, leide seit seinem 17. Lebensjahr unter Psychosen und habe schon 15 Jahre seines Lebens in der Psychiatrie verbracht. Seit fünf Jahren sei er draußen und nehme immer die Medikamente, so wie die Ärzte es ihm sagten.
Kurz vor den Taten, die ihm vorgeworfen wurden, hätte seine Ärztin ihm ein neues Medikament verschrieben. "Das neue Medikament hat mich aggressiv gemacht", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er schilderte sein Leben, wie es zuletzt war. Er habe in einer Erdgeschosswohnung in der Karl-Marx-Straße gewohnt, wo viele Nachtschwärmer aus umliegenden Kneipen nachts geklingelt und an sein Fenster geklopft hätten. Er habe das auf sich bezogen und gedacht, die Leute wollten ihn angreifen.
Er habe auch in der Corona-Zeit viel Stress gehabt. Zuletzt habe er eine Ausbildung im IT-Bereich als Webdesigner angefangen und habe sich auf Prüfungen vorbereiten müssen. Er sei betrogen und von einer Frau enttäuscht worden. Er habe viel Stress gehabt.
Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus
Der Staatsanwalt befragte den Angeklagten zu den Vorwürfen. Als der Angeklagte sagte, er habe die Menschen nur erschrecken wollen, wies er ihn eindringlich darauf hin, dass ein Mensch sterben kann, wenn man mit Pflastersteinen nach ihm wirft.
Angeklagter äußert sich zu Vorwürfen
Das hätte auch in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar 2023 passieren können. Damals war ein Fahrradfahrer in der Brotstraße mitten in der Trierer Innenstadt auf einen Fußgänger zugefahren. Der Fahrradfahrer schleuderte einen 1,5 Kilogramm schweren Pflasterstein gegen den Kopf des Passanten. Der Fußgänger stürzte zu Boden und wurde bewusstlos. Er erlitt einen Schädelbruch und weitere Kopfverletzungen.
Vor Gericht wird auch ein Foto von den schweren Verletzungen des Mannes am Kopf gezeigt. Ein Polizist sagt als Zeuge aus, der Mann sei gar nicht mehr ansprechbar gewesen und habe danach zehn Tage im Krankenhaus verbracht.
Der Angeklagte sagte, er habe niemanden verletzen wollen. Als er den Stein geworfen habe, sei ihm aber klar gewesen, dass er den Mann getroffen habe und dass er verletzt war. Er habe gemerkt, dass Passanten zur Hilfe kamen und sei weggefahren. Ihm sei in diesem Moment schon bewusst gewesen, was er getan habe, er habe an diesem Tag keine Psychose gehabt.
Zwei Würfe mit Pflastersteinen in einer Nacht
Kurz zuvor in der gleichen Nacht war in der Gilbertstraße in Trier-Süd ein Fahrradfahrer auf zwei Fußgänger zugefahren. Der Fahrradfahrer warf einen Pflasterstein in ihre Richtung, der unmittelbar neben dem Kopf einer Frau abprallte. Auch diesen Fall gab der Angeklagte zu. Er habe seinen Frust abreagieren, aber niemanden verletzen wollen.
Zeugenaussagen von Polizisten und Nachbarn vor Gericht
Vor Gericht haben am ersten Verhandlungstag des Prozesses mehrere Zeugen ausgesagt. Vor allem waren es Polizistinnen und Polizisten, die in die Ermittlungen und die Spurensuche eingebunden waren.
Auch Aussagen eines Nachbarn des Angeklagten wurden vor Gericht vorgelesen. Der Mann gab an, der Angeklagte sei zuerst als Nachbar freundlich und hilfsbereit gewesen. Ein paar Monate später sei er aber nachts oft laut gewesen, hätte geflucht, Schimpfworte und Drohungen gebrüllt. Der Nachbar zeichnete das mit seinem Handy auf und rief mehrfach die Polizei wegen Ruhestörung.
Dritter Angriff auf Fußgänger - Angeklagter streitet diesen Fall ab
Während der Angeklagte die beiden zuvor beschriebenen Taten gestanden hat, stritt er vor Gericht ab, in einen dritten Fall verwickelt zu sein. Am 23. Februar war ein Fahrradfahrer spät abends von hinten auf einen Fußgänger auf der Römerbrücke zugefahren und hatte ihm mit einem schweren Gegenstand gegen den Kopf geschlagen. Der Fußgänger erlitt zwei blutende Platzwunden am Kopf. Der Fahrradfahrer flüchtete.
Für den Fall auf der Römerbrücke sei er nicht verantwortlich, das habe er nicht gemacht, sagte der Angeklagte. Er sei an diesem Tag gar nicht auf der Römerbrücke gewesen. Steine habe er nur in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar geworfen.
Angst vor weiteren Attacken mit Pflastersteinen im Februar
Die Angriffe eines unbekannten Radfahrers auf Fußgänger hatten im Februar in Trier für Unruhe und Unsicherheit gesorgt. Wer macht so etwas, fragten sich viele Menschen in Trier.
Im März fahndete die Polizei mit Videos aus einer Überwachungskamera eines Cafes am Tatort nach dem Fahrer des weißen Mountainbikes, der in Trier immer wieder Passanten mit Pflastersteinen attackiert hatte. Durch den Hinweis eines Zeugen und DNA-Spuren kamen die Ermittler dem Tatverdächtigen auf die Spur. Er war vorher schon Anfang der 2000er Jahre nach exhibitionistischen Handlungen und Steinwürfen auf Menschen straffällig geworden.
Ist der Angeklagte vermindert schuldfähig?
Der 44-jährige Angeklagte ist seit seiner Festnahme in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Im Prozess geht es auch darum zu prüfen, ob er wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig ist. Das sagte ein Gerichtssprecher dem SWR. Je nachdem, zu welchem Ergebnis das Gutachten kommt, würde er nach einer Verurteilung in der Psychiatrie untergebracht oder käme ins Gefängnis.