Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert einen bundesweit tätigen Speed-Dating Anbieter nach mehreren geplatzten Terminen in Trier.
Laut einem Sprecher lehnt es der Veranstalter ab, Teilnehmern Geld für die Tickets zu erstatten. Der Veranstalter sagte dem SWR auf Anfrage, stattdessen gebe es einen Gutschein für ein weiteres Speed-Dating, der für drei Jahre gültig bleibe.
Die Verbraucherzentrale hält das eigenen Angaben nach für bedenklich. Den Teilnehmern stehe das Geld zu, nachdem Veranstaltungen wiederholt in Trier abgesagt worden seien. Zwar weise der Veranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seine Gutschein-Regelung hin. Diese Klausel sei jedoch unwirksam, so die Verbraucherzentrale.