Gute Bildung für alle Schülerinnen und Schüler braucht gute Rahmenbedingungen. Zu diesen gehören auch die Räumlichkeiten, in denen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weitere Mitglieder der Schulgemeinschaft sich täglich bewegen: Klassenzimmer, Lern- und Fachräume, Experimentierräume, Lehrerzimmer, Schulhöfe, Sporthallen, Teamräume und vieles mehr, was für zukunftsorientierte pädagogische Raumkonzepte benötigt wird.
Deshalb möchte das Land Rheinland-Pfalz mehr flexible Konzepte für den Bau von Klassenzimmern, Schulhöfen und Schulgebäuden ermöglichen.
Weiterentwicklung notwendig
"Das Lernen von Morgen kann nicht in den Räumen von Gestern stattfinden", sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Präsentation der Pläne für eine neue Schulbaurichtlinie. Die Schulen sollten viel mehr zu Lernorten werden, wo sich die Kinder wohlfühlen können. Durch die Zunahme an Ganztagsangeboten, mehr Digitalisierung sowie veränderten Lernkonzepten müsse sich auch der Schulbau weiterentwickeln.
Deshalb orientiere sich die neue Richtlinie künftig auch an Lernflächen statt an vorgeschriebenen Räumen, erklärte die Ministerin. Schulen sollen bei Um- oder Neubauten mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um moderne Flächen fürs Lernen entwickeln zu können. Künftig werde die Höhe der Landeszuwendungen von den je nach pädagogischem Konzept benötigten Flächen abhängig gemacht, kündigte Hubig an.
Offene Lernlandschaften für Schulen
Anstelle des klassischen Klassenzimmers könnten Schulen in Zukunft etwa offene Lernlandschaften errichten, so Hubig weiter. Das könnten beispielsweise größere Räume sein, in denen Schülerinnen und Schüler einzeln in Ruhe lernen oder in kleinen Gruppen zusammenarbeiten können. Ziel sei es, dass Schulen auf der Grundlage ihrer pädagogischen Konzepte Räume entwickeln, in denen Kinder und Jugendliche sich wohl fühlen und das Lernen Spaß macht.
Außerdem wird in der Richtlinie neu definiert, wann das Land Baumaßnahmen der Schulen fördert. So gibt es etwa eine besonders hohe Förderung, wenn energieeffizient gebaut wird. Außerdem will das Land die Beteiligung von Lehrkräften, Eltern und Schülern bei der Planung verpflichtend machen. Auch fördert das Land erstmals bauliche Maßnahmen etwa zur Barrierefreiheit, zur Amokprävention und zum digitalen Lernen.
Voraussetzungen für Schulen als Aufgabe des Landes
Für den Bau und Unterhalt von Schulen sind die Kommunen zuständig. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Um- und Neubauten im Schulbereich mit aktuell 65 Millionen Euro pro Jahr. Das Land regelt in der sogenannten "Schulbaurichtlinie“ zum einen die grundsätzlichen Voraussetzungen modernen Schulbaus. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Schulen den pädagogischen Anforderungen entsprechen. Zum anderen regelt das Land damit, unter welchen Voraussetzungen es sich an den Baumaßnahmen der Schulträger beteiligt und diese finanziell fördert.
Die Bildungsministerin plant, Anfang 2024 mit der neuen Schulbaurichtlinie an den Start zu gehen. Eine Zustimmung des rheinland-pfälzischen Landtags ist nach ihren Worten nicht notwendig.
Breite Begrüßung der neuen Schulbaurichtlinie
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz begrüßt die neue Schulbaurichtlinie und weist darauf hin, dass es nicht nur darum geht, durch Renovierungen oder Sanierungen ein geeignetes Lernumfeld zu schaffen. Es muss vielmehr darum gehen, dass der Raumbedarf im Verhältnis zum Bildungskonzept einer Schule gesehen werden muss. "Das bedeutet“, so der Vorsitzende Klaus-Peter Hammer, "dass zeitgemäße Schulbaurichtlinien sich nicht in Definitionen von Quadratmeterzahlen oder Raumanzahlen erschöpfen dürfen. Vielmehr brauchen wir kreative Raumlösungen vor Ort, die unbürokratisch geplant und gefördert werden. Wir hoffen, dass diese Ansätze in den neuen Richtlinien zu finden sind."
Auch Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des rheinland-pfälzischen Landkreistags, begrüßte die geplanten Änderungen. Bei der Modernisierung der rheinland-pfälzischen Schulen bestehe Handlungsbedarf. Strenge Sparvorgaben der Kommunalaufsicht würden die Situation aktuell verschärfen. Hochverschuldete Kommunen könnten nötige Modernisierungen nicht angehen, weil sie Angst haben müssten, dass ihr Haushalt dann nicht mehr genehmigt werde. Für Schulbauprojekte müsse es daher Ausnahmen geben.