Der Prozess um die Trierer Amokfahrt muss möglicherweise in Teilen neu aufgerollt werden. Der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof hat beantragt, das Verfahren an eine andere Kammer des Trierer Landgerichtes zurückzuverweisen.
Schreiben des Generalbundesanwalts Prozess um Trierer Amokfahrt könnte in Teilen neu aufgerollt werden
Der Prozess um die Trierer Amokfahrt muss möglicherweise in Teilen neu aufgerollt werden. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat beantragt, das Verfahren an eine andere Kammer des Trierer Landgerichtes zurückzuverweisen.