Die Windhunde seien "in grober Weise vernachlässigt" worden, urteilte das Koblenzer Verwaltungsgericht. Deshalb sei das so genannte Haltungs- und Betreuungsverbot rechtmäßig. Dieses Verbot hatte der Landkreis Bad Kreuznach gegen das Ehepaar aus Winterbach ausgesprochen, nachdem im Wohnhaus der beiden 53 Hunde der Rasse Greyhound sichergestellt worden waren.
Gegen das ältere Ehepaar hatten mehrere Anwohner Anzeigen erstattet. Deshalb überprüfte das Veterinäramt im Februar 2022 das Haus des Paares. Dort fanden die Veterinäre die 53 Windhunde, darunter auch Welpen. Viele von ihnen waren offenbar sehr verwahrlost. Außerdem wurde laut Staatsanwaltschaft ein Tierkadaver entdeckt.
Ehepaar aus Winterbach reichte Beschwerde ein
Die Tiere wurden beschlagnahmt und in verschiedenen Tierheimen in der Region untergebracht, unter anderem in Bad Kreuznach, Rüsselsheim und Darmstadt.
Das ältere Ehepaar legte Beschwerde gegen das Vorgehen des Veterinäramts ein - zunächst vor dem Rechtsausschuss des Landkreises Bad Kreuznach. Im Januar ging das Verfahren vor das Verwaltungsgericht in Koblenz.
Veterinäramt sprach von katastrophalen Zuständen
Vor Gericht gab das Kreisveterinäramt an, dass die Zustände in dem Haus in Winterbach katastrophal gewesen seien. Die Tiere hätten kein frisches Wasser gehabt und seien zum Zeitpunkt der Kontrolle teilweise in einem schlechten gesundheitlichen Zustand gewesen. Auch sei der Wohnbereich stark verschmutzt gewesen. Zudem seien Hunde in geschlossenen Hundeboxen eingesperrt gewesen.
Ehepaar gab zu: Es waren zu viele Tiere
Die beiden Halter bestritten die Vorwürfe vor Gericht. Es sei nur eine Momentaufnahme gewesen. Die Hunde hätten ausreichend Auslauf gehabt und seien auch gut gepflegt worden. Das Ehepaar gab aber zu, dass es zu viele Tiere gewesen seien und dass ihnen das über den Kopf gewachsen sei. Deswegen hätten sie auch nicht mehr darauf bestanden, die Hunde zurückzubekommen.
Kreis verbietet, weitere Tiere zu halten
Die beiden wollten aber nicht hinnehmen, dass der Kreis ihnen generell verboten hatte, noch Tiere halten zu dürfen. Sie wollten gerne in Zukunft wieder zwei bis drei Hunde halten. Der Anwalt des Ehepaares sagte, dafür seien sie bereit, mit den Hunden regelmäßig bei einem Tierarzt vorstellig zu werden.
Der Kreis Bad Kreuznach traut den beiden Klägern aber nicht zu, sich gut genug um ihre Tiere zu kümmern. Grund dafür sei, dass das Ehepaar nicht erkannt habe, dass seine Hunde krank seien und das auch im Nachhinein nicht einsehen wolle.
Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an und wies die Klage des Paares ab. Die Kläger seien offenbar nicht gewillt oder nicht in der Lage dazu, die Hunde richtig zu versorgen, so die Koblenzer Richter.
Gegen die Entscheidung sind noch Rechtsmittel möglich.