Geschäfte mit Kompressionsstrümpfen

Mainzer Geschäftsleute und Koblenzer Ärztin wegen Betrugs verurteilt

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Autor/in
Constantin Pläcking
SWR-Reporter Constantin Pläcking aus dem Studio Koblenz.
Christiane Spohn

Ein Mainzer Sanitätshaus und eine Koblenzer Ärztin haben illegale Geschäfte gemacht. Das Koblenzer Landgericht hat die Urteile gesprochen.

Das Landgericht hat die Koblenzer Ärztin zu zweieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Sie hat bis zuletzt die Taten bestritten. Laut Gericht konnten der Medizinerin aber die Taten anhand von Kalendereinträgen, Whats-App-Nachrichten und Kontobewegungen nachgewiesen werden.

Außerdem hätten die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Mainzer Sanitätshauses den bandenmäßigen Betrug gestanden. Die beiden Geschäftsleute wurden daher zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt.

Die Koblenzer Ärztin akzeptiert das Urteil nicht. Sie will dagegen Rechtsmittel einlegen, sagte sie dem SWR.

Rezepte für Kompressionsstrümpfe zu Geld gemacht

Das Koblenzer Landgericht sieht es dagegen als erwiesen an, dass die 64-jährige Allgemeinmedizinerin aus Koblenz zusammen mit einem 57-jährigen Internisten aus Mainz jahrelang mit ihren Verordnungen für Kompressionsstrümpfe Geld gemacht haben.

So haben die Mediziner ihren Patienten Kompressionsstrümpfe verschrieben und ihnen empfohlen, zu dem bestimmten Sanitätshaus zu gehen. Im Gegenzug haben sie zehn Prozent Provision für jeden Patienten von der Firma bekommen. Gesetzlich darf ein Arzt solche Empfehlungen nicht aussprechen, wenn er gleichzeitig davon profitiert.

Provision im Briefumschlag zugesteckt

Die Ärztin und der Arzt haben dann von Mitarbeitern des Sanitätshauses die Provision in Briefumschlägen erhalten. Auch Geschenke soll es an die Ärzte gegeben haben. Insgesamt wurden Rezepte für Kompressionsstrümpfe im Wert von 270.000 Euro ausgestellt.

Da der gegenseitige Handel so gut lief, hatte das Mainzer Sanitätshaus sogar eine Filiale in Koblenz direkt neben der Praxis der Ärztin aufgemacht.

Das Verfahren war nach eigenen Angaben durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ins Rollen gekommen. Die Krankenkasse hatte die Mediziner und das Sanitätshaus angezeigt.

Mainzer Arzt bereits verurteilt

Im Gegensatz zu der Medizinerin war der Mainzer Arzt vor Gericht geständig. Sein Verfahren wurde im Dezember abgetrennt. Er wurde bereits wegen bandenmäßigen Betrugs und Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die AOK spricht von einem "enormen Maß an krimineller Energie der Beteiligten zum Schaden der Gesetzlichen Krankenversicherung".

Damit solche Fälle noch besser aufgeklärt werden können, fordert die AOK die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und mehr Transparenz im Gesundheitswesen.

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