Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz müssen sich Kreise sehr viel stärker als bisher an den Kosten für neue Kita-Neubauten beteiligen. Mindestens 40 Prozent der Baukosten tragen jetzt die Kreise.
Dieses Urteil gilt rückwirkend bis ins Jahr 2021. Für die Gemeinden bedeutet das einen kleinen Geldsegen, für die Kreise eine zusätzliche Belastung in Millionenhöhe.
Kreis Alzey-Worms muss Millionen Euro neu verteilen
Den Kreis Alzey-Worms trifft es besonders hart. Dort wird gerade in Gundersheim eine neue Kita mit mehr als 130 Plätzen gebaut. Ursprünglich vorgesehen war ein Zuschuss durch den Kreis von 480.000 Euro. Nach dem OVG-Urteil steigt dieser Zuschuss nun auf rund 3 Millionen Euro.
Ursprünglich war im Haushalt des Kreises Alzey-Worms für den Aus- oder Neubau von Kindertagesstätten insgesamt ein Betrag von 5,7 Millionen Euro vorgesehen. Jetzt muss der Kreis fast dreimal so viel einplanen, nämlich fast 16 Millionen Euro.
Im Kreis Mainz-Bingen wird es nicht ganz so teuer
Auch der Kreis Mainz-Bingen arbeitet gerade die neuen Vorgaben in den Haushalt ein. Nach ersten Berechnungen gehen die Haushaltsexperten für 2025 von einem Finanzbedarf von über 11 Millionen Euro aus. Laut den Zahlen sind das 2,6 Millionen mehr als vor der Neuregelung durch das Oberverwaltungsgericht.
Die Nachzahlungen müssen noch in den Kreisgremien beschlossen werden. Das wird vermutlich noch dieses Jahr passieren. An dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts kommen die Kreise jedenfalls nicht vorbei.
Kita-Kosten: Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz Auch Pfälzer Landkreise müssen wohl Millionen für Kita-Bauten bezahlen
Nach einem Gerichtsurteil müssen sich Landkreise in Rheinland-Pfalz mit 40 Prozent an den Baukosten für Kitas beteiligen. Was heißt das für die Kreise in der Vorder-und Südpfalz?
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren die Verbandsgemeinde Nassau gegen den Rhein-Lahn-Kreis. Sie klagte auf eine höhere Förderung für den Bau einer Kindertagesstätte und bekam Recht.