Das Mainzer Landgericht befand den Mann jetzt in mehreren Punkten für schuldig: fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Eine Tötungs- oder gar Mordabsicht konnte das Gericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe an anderen Kreuzungen abgebremst, um Unfälle zu vermeiden, hieß es in der Urteilsbegründung.
Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Zusätzlich hieß es im Plädoyer, dass ihm nach der Haft für fünf Jahre der Führerschein gesperrt werden solle. Die Verteidigung dagegen hielt ihren Mandanten nur der fahrlässigen Tötung für schuldig und plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Der Mann hatte die Tat gestanden.
Tödlicher Unfall passierte im Juli 2022 in Worms
Der Unfall passierte an einem Juliabend vergangenen Jahres. Ein 52-jähriger Mann überquerte eine Kreuzung an einer Fußgängerampel, als er vom Auto des angeklagten 25-Jährigen erfasste wurde. Obwohl das Opfer schwer verletzt am Boden lag, bremste der Autofahrer laut Anklage nur kurz ab und fuhr dann davon. Der Fußgänger starb noch an der Unfallstelle.
Angeklagter war zuvor mit 161 km/h durch Worms gerast
Laut Staatsanwaltschaft war der 25-Jährige zuvor mit zwei Beifahrern im Auto statt mit den erlaubten 50 mit bis zu 161 km/h in der Wormser Innenstadt unterwegs. Selbst als einer der Beifahrer ihn gebeten haben soll, langsamer zu fahren, habe er weiter beschleunigt. So auch vor der Fußgängerampel. Dort habe er auf 120 km/h beschleunigt.