Das Unglück passierte an einem Juliabend vergangenen Jahres. Ein 52-jähriger Mann überquerte eine Kreuzung an einer Fußgängerampel, als er vom Auto des angeklagten 25-Jährigen erfasste wurde. Obwohl das Opfer schwer verletzt am Boden lag, bremste der Autofahrer laut Anklage nur kurz ab und fuhr dann davon. Der Fußgänger starb noch an der Unfallstelle.
Laut Staatsanwaltschaft war der 25-Jährige zuvor mit zwei Beifahrern im Auto statt mit den erlaubten 50 mit bis zu 161 km/h in der Wormser Innenstadt unterwegs. Selbst als einer der Beifahrer ihn gebeten haben soll, langsamer zu fahren, habe er weiter beschleunigt. So auch vor der Fußgängerampel. Dort habe er auf 120 km/h beschleunigt.
Angeklagter gesteht die Tat
Am ersten Prozesstag gab der Angeklagte in einer Erklärung, die von einem seiner Anwälte vorgetragen wurde, die Tat zu. Er habe die Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass Fußgänger die Straße überqueren, weil er dachte, das Auto sei gut zu sehen und und zu hören gewesen.
In der Erklärung sprach er auch von Bedauern. Er mache sich schwere Vorwürfe und wolle sich ausdrücklich entschuldigen.
Anklage wegen Mordes
Nach dem tödlichen Unfall war der 25-Jährige untergetaucht. Zwei Tage später wurde er in Bulgarien festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Dem 25-jährigen Angeklagten wird Mord, versuchter Mord, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotene Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.