Für Gleichstellung

Hochschule Mainz ermöglicht queeren Menschen Namensänderung

Stand
Autor/in
Tjada Huchtkötter

Transidente und non-binäre Studierende an der Hochschule Mainz können jetzt Name und Geschlecht ändern lassen. Auch ohne einen standesamtlichen Änderungsnachweis.

Wer sich mit dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht nicht identifiziert, hat grundsätzlich die Möglichkeit, dies anzupassen und dementsprechend mit anderen Pronomen und neuem Namen angesprochen zu werden. So kann aus Laura zum Beispiel Lorenz werden. Dieser Prozess ist allerdings langwierig und komplex.

Möchte jemand den Geschlechtseintrag ändern, müssen eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden. Die Hochschule Mainz bietet Betroffenen seit dem Sommersemester die Möglichkeit an, für alle Belange des Studiums Geschlecht und Namen anzupassen - auch ohne Erklärung beim Standesamt.

Kein Änderungsnachweis vom Standesamt nötig

Für die Änderung braucht es nach Angaben der Gleichstellungsbeauftragten Katharina Dahm ausdrücklich keinen offiziellen Änderungsnachweis durch ein Standesamt. Auch ärztliche Gutachten seien nicht nötig. Der Prozess solle so einfach wie möglich gestaltet sein.

"Der Beleg der Ernsthaftigkeit reicht uns aus."

So kann man Geschlecht oder Namen ändern

Für die Änderung muss ein Antrag beim Studierendenbüro gestellt werden. In diesem Antrag wird unter anderem abgefragt, ob man beabsichtigt, die Änderungen des Namens und des Geschlechts auch beim Standesamt zu tätigen.

Was es laut Katharina Dahm allerdings braucht, ist ein offizieller Ergänzungsausweis, welcher von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität ausgestellt wird. Dieser Ausweis gewährleistet die Verknüpfung des Personalausweises mit dem neuen Studierendenausweis.

Neue Daten werden im System der Hochschule Mainz geändert

Die neuen Angaben der Studierenden werden dann in der hochschulinternen Datenbank geändert. Nachfolgend werden so alle Dokumente der Hochschule - Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterticket, Zeugnisse - unter diesem neuen Namen ausgestellt.

Sorgen darüber, dass durch die Änderung des Namens Täuschungsversuche in Prüfungen stattfinden könnten, macht sich die Gleichstellungsbeauftragte nicht: "Bei Prüfungen wird der Studierendenausweis, der Personalausweis und der Ergänzungsausweis kontrolliert. Die Hürden, über diesen Weg zu betrügen, sind enorm hoch."

Hochschule will ein Zeichen setzen

Gerade bei Menschen, die ihr Studium bald beginnen wollen, stößt das Angebot auf Interesse: "Genau deshalb sind Leute auf unsere Hochschule aufmerksam geworden und wollen jetzt hier ihr Studium beginnen", sagt Katharina Dahm.

"Wenn es auch nur eine Person wäre, der wir damit helfen können - die Mühe ist es mir wert."

Bislang lägen die Anfragen auf Namenänderung im einstelligen Bereich. Die Gleichstellungsbeauftragte sagt, ihr gehe es aber gar nicht darum, die große Masse zu erreichen. Als Hochschule wolle man ein Zeichen für mehr Gleichberechtigung setzen.

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Tjada Huchtkötter