Bisher galt: Wenn jemand innerhalb von zwei Jahren dreimal ohne Ticket erwischt wurde, stellten die Mainzer Verkehrsbetriebe automatisch einen Strafantrag. Für "Schwarzfahrer" bedeutete das eine mögliche Geldstrafe oder - wenn die nicht bezahlt werden konnte - sogar Gefängnis.
Das haben die Mainzer Verkehrsbetriebe jetzt geändert. Auf Strafanträge gegen Personen ohne festen Wohnsitz oder mit Meldeadressen in Unterkünften für Wohnungslose sei in den zurückliegenden Wochen bereits verzichtet worden, so ein Sprecher der Verkehrsbetriebe. Die MVG berücksichtige so soziale Härtefälle.
Anzeigen fürs "Schwarzfahren" bestrafe die Armen
Hintergrund dieser Entscheidung war, dass sich der Mainzer Stadtrat im Mai dafür ausgesprochen hatte, dass "Schwarzfahrer" in Mainz künftig nicht mehr angezeigt werden sollen. Denn dadurch würden vor allem die Menschen bestraft, die wenig Geld hätten. Oft seien es Armut und eine schwierige Lebenssituation, die zu Fahrten ohne gültigen Fahrschein führten, hieß es in einem entsprechenden Antrag.
Weiterhin Anzeigen wegen "Schwarzfahrens" möglich
Grundsätzlich wird die MVG nach eigenen Angaben weiterhin Leute ohne Ticket anzeigen, wenn sie zum Beispiel offensichtlich betrügen oder Kontrolleure verbal oder körperlich angreifen. Zudem werden die 60 Euro Strafe fürs "Schwarzfahren" auch ohne Anzeige weiterhin fällig. Der MVG entgehen durch "Schwarzfahrer“ nach eigenen Angaben pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro.
Über 1.300 Strafanzeigen im vergangenen Jahr
Im Jahr 2023 hat die Mainzer Verkehrsgesellschaft über 1.300 Strafanzeigen gestellt. Der überwiegende Teil davon, weil Menschen dreimal innerhalb von zwei Jahren ohne gültiges Ticket gefahren sind. Bei dem Rest handelte es sich um Menschen, die gefälschte Fahrkarten hatten oder das Personal angegriffen oder beleidigt haben.