Landgericht ordnet Unterbringung an

Nach Messerangriff in Mainzer Arztpraxis - Arzthelferin muss in Psychiatrie

Stand
Autor/in
Lucretia Gather
Golo Schlenk

Die 30-jährige Arzthelferin soll ohne Vorwarnung auf eine Kollegin eingestochen haben. Weil die Frau psychisch krank ist, muss sie jetzt in die Psychiatrie.

Das Landgericht hält die Frau wegen ihrer Erkrankung für schuldunfähig. Das Gericht ordnete an, dass die Arzthelferin in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Alle Verfahrensbeteiligte haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Messerattacke in Mainzer Facharztzentrum

Der Angriff ereignete sich im April in einem Facharztzentrum in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs. Die mutmaßliche Täterin und ihr Opfer arbeiteten gemeinsam in der Praxis. Am Tag der Tat sollen die beiden um 8 Uhr morgens in der Umkleidekabine für Personal aufeinander getroffen sein.

Opfer erleidet schwere Stichverletzungen

Als sich die 50-jährige Kollegin bückte, soll die 30-Jährige sie an den Haaren gezogen haben. Dann habe sie unvermittelt mit einem Messer 16 Mal auf ihr Opfer eingestochen. Die Arzthelferin erlitt dabei schwere Stichverletzungen. Nach dem Angriff musste das Opfer in der Mainzer Uniklinik operiert werden, es bestand aber keine Lebensgefahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arztpraxis mussten von Notfallseelsorgern betreut werden.

Angreiferin hat sich vor Landgericht geäußert

Wie das Landgericht Mainz mitteilt, hat sich die Beschuldigte im Laufe des Verfahrens teilweise geständig gezeigt. Sie habe sich aber krankheitsbedingt nicht vollständig erinnern können. Die 30-Jährige habe zu verstehen gegeben, dass sie in die Psychiatrie wolle und vorhabe, dort gesund zu werden. Die Frau hatte erklärt, dass ihr die Tat von einer inneren Stimme "befohlen" worden sei.

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