Bis Ende Juli mussten Mitarbeitende und Kinder von Gemeinschaftseinrichtungen nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind.

Behörden kontrollieren Impfungen

Ohne Masernimpfung geht es auch in Rheinhessen nicht mehr in die Kita

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Die Verwaltungen in Rheinhessen und an der Nahe setzen ab heute in Kitas und Schulen die Masernimpfpflicht um. Wer sich nicht impfen lassen will und keinen Immunschutz hat, dem droht ein Bußgeld.

Das Masernschutzgesetz trat bereits im März 2020 in Kraft. Darin steht, dass alle, die nach 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung oder im medizinischen Bereich arbeiten oder betreut werden, einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Warum wird die Masernimmunität erst jetzt kontrolliert?

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Nachweispflicht aber bisher nur teilweise umgesetzt. Zwar mussten alle Kinder, die seit Inkrafttreten des Gesetzes neu in eine Kita kamen, die Impfung direkt bei der Anmeldung nachweisen. "Ohne Nachweis erfolgt keine Aufnahme", sagt Jana Hollstein, Sprecherin des Kreises Mainz-Bingen. Gleiches gelte für Erzieherinnen und Erzieher.

Für Mitarbeitende und Kinder, die schon vor März 2020 in der Kita waren, galten aber andere Regeln. Sie hatten noch bis gestern Zeit, den Nachweis einer Impfung oder Immunität einzureichen. In den Kreisen Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und Alzey-Worms wird deswegen in den nächsten Tagen intensiv darauf geschaut, in welcher Gemeinschaftseinrichtung die entsprechenden Nachweise vielleicht noch fehlen.

Fristverlängerung wegen fehlenden Nachweises möglich

Wie Jana Hollstein weiter ausführt, bedeutet ein fehlender Nachweis nicht, dass die Kinder oder Mitarbeitenden die Einrichtung ab sofort nicht mehr betreten dürfen. "Die Eltern oder die Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtungen werden noch einmal angeschrieben und auf das Masernschutzgesetz hingewiesen", so die Kreissprecherin.

Erst wenn das Gesundheitsamt bei seiner Überprüfung zu dem Schluss komme, dass es keine medizinischen Gründe gebe, warum jemand nicht geimpft ist, könnte entweder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder sogar ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

Kein Betretungsverbot für Schulkinder

Für Schulkinder gebe es andere Regelungen, so die Kreissprecherin weiter. Da es in Deutschland eine Schulpflicht gibt, könnte gegen Schülerinnen und Schüler kein Betretungsverbot ausgesprochen werden, auch dann nicht, wenn sie nicht geimpft sind.

Anders sehe es hingegen für Geflüchtete und Asylbewerbende aus. Sie müssten den Impfschutz ebenfalls vier Wochen nach ihrer Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft nachweisen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten

Masern gehören nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren kann die Erkrankung zu schweren Komplikationen führen.

Dazu zählen beispielsweise Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie Gehirnentzündungen. Wie das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite schreibt, sterben auch in Deutschland nach wie vor Menschen aufgrund einer Masernerkrankung.

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SWR