Einem Autofahrer war der Kleinlaster aufgefallen: Dieser war ziemlich schief und schwankend auf der A63 unterwegs. Polizisten aus Alzey und des Kontrolltrupps für gewerblichen Güter- und Personenverkehr stoppten den Fahrer dann bei Biebelnheim.
Laster hatte 6.600 Kilo statt erlaubter 800 geladen
Schnell wurde klar, warum der Kleintransporter in dieser Schieflage unterwegs war: In den Ladepapieren stand, dass er eine Ladung mit einem Gewicht 3.200 Kilogramm transportiert. Als das Fahrzeug dann gewogen wurde, zeigte die Waage allerdings 6.600 Kilogramm an. Und nicht nur das: Theoretisch könnte der Wagen zwar 3.500 Kilo laden, allerdings war die Nutzlast für dieses Fahrzeug auf 800 Kilogramm begrenzt worden.
Nach Angaben von Myra Bossong von der Verkehrsdirektion Mainz kann so der Laster auch mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden und es ist kein digitaler Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Die Fahrer dürfen ihre Arbeitszeiten handschriftlich festhalten. Das lade natürlich zum Missbrauch ein, so Bossong.
Laster auf der A63 hatte Luftfracht an Bord
Der Kleintransporter hatte laut Bossong Luftfracht geladen, die der Fahrer vom Frankfurter Flughafen abgeholt hatte. "Wir wissen nicht was in den Boxen war. Aber auf ihnen stand das Gewicht drauf. Der Fahrer hätte wissen müssen, wir schwer er beladen ist."
Dem Fahrer wurde verboten, weiterzufahren. Die Ladung wurde von anderen Fahrzeugen des Unternehmens abgeholt. Auf Fahrer und Unternehmen warten nun hohe Bußgelder. Zudem wird laut Verkehrsdirektion der Gewinn, der mit dieser Fahrt erwirtschaftet wurde, eingezogen.