Damit gebe es nun eine weitere Vogelart in Mainz, die von der Krankheit betroffen sei. Bei den bisherigen Vogelgrippe-Fällen habe es sich um Möwen gehandelt. Man rechne damit, dass in den kommenden drei Wochen weitere Tiere gefunden werden, so das Amt. Bereits bestehende Regeln für Geflügelhalter würden deshalb bis 15. April verlängert.
Keine kranken Vögel abgeben
Dazu gehört, dass Geflügel nur dort gefüttert werden darf, wo Wildvögel das Futter und Wasser nicht erreichen können. Außerdem sollen keine verletzten oder kranken Vögel zu Tierärzten oder ins Tierheim gebracht werden. Wer kranke Tiere finde, solle sich ans Veterinäramt wenden. Auch der Mainzer Wildpark im Stadtteil Gonsenheim nimmt aktuell wegen der Vogelgrippe keine Vögel mehr auf. So soll verhindert werden, dass sich das Virus auch dort ausbreitet.
Erster Fall von Vogelgrippe auch im Kreis Alzey-Worms
Auch in Worms meldete das Veterinäramt einen Vogelgrippe-Fall. Den Angaben zufolge ist ein Wanderfalke erkrankt. Der Vogel sei in der Innenstadt gefunden worden. Er habe unter anderem Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen gezeigt und musste eingeschläfert werden. Laut Veterinäramt ist es der erste Fall im Kreis Alzey-Worms in diesem Jahr.
RKI: Keine Vogelgrippe-Übertragung von Mensch zu Mensch
Menschen, die engen Kontakt zu infizierten Vögeln haben, können sich nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mit dem Virus anstecken und selbst erkranken, teilweise auch schwer. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus von Mensch zu Mensch übertragen wird, sei jedoch aktuell sehr gering. Grundsätzlich bestehe aber die Gefahr, dass sich die Viren an den Menschen anpassen und Pandemien auslösen könnten.