Innenministerium sieht keine Probleme mit Behandlungskosten

40 Krankheitsfälle durch Schimmel bei der Mainzer Polizei

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Andreas Neubrech
Andreas Neubrech

In Mainz wurden 40 Polizisten krank, weil sie in einem schimmeligen Gebäude gearbeitet haben. Als Dienstunfall wird das aber nicht anerkannt, kritisiert die Gewerkschaft der Polizei.

Polizisten und Polizistinnen in Mainz fühlen sich offenbar von ihrem Arbeitgeber, dem Land Rheinland-Pfalz, im Stich gelassen. Die Gewerkschaft der Polizei GdP schildert die Situation so: Über mehrere Wochen hinweg haben Beamte in der Polizeiinspektion auf dem Mainzer Lerchenberg gearbeitet, obwohl sich dort nach einem Wasserschaden Schimmel in den Diensträumen gebildet hatte. Dadurch hätten sich einige von ihnen Atemwegserkrankungen zugezogen, die sie nun als Dienstunfall anerkennen lassen wollten. Doch einige dieser Anträge seien abgelehnt worden.

"Der Dienstherr kann seine Mitarbeitenden nicht einer ungesunden Situation über Wochen aussetzen und sich dann bei der Schadensregulierung für unzuständig erklären."

Für die Polizistinnen und Polizisten kann das laut GdP empfindliche Folgen haben. Denn nun müssen sie die Behandlungskosten über ihre Krankenversicherung abrechnen. Die wiederum könne die Kostenübernahme ebenfalls verweigern mit dem Argument, dass sich der Polizist die Erkrankung auf der Arbeit zugezogen habe. Folglich könne der Beamte auf seinen Behandlungskosten sitzen bleiben, so Steffi Loth, die stellvertretende Vorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz.

Dienstunfall muss laut Definition plötzlich eintreten

Ihr zufolge ist die Ursache des Problems eine Regelung im Landesbeamtenversorgungsgesetz. Dort ist geregelt, dass ein Dienstunfall ein plötzliches Ereignis sein muss: Wenn beispielsweise ein Polizist oder eine Polizistin ausrutscht und sich dabei ein Bein bricht. Atemwegserkrankungen entwickeln sich dagegen nicht plötzlich, sondern über Tage oder sogar Wochen hinweg. Daher würden sie nicht als Dienstunfall anerkannt.

GdP fordert Gesetzesänderung

Die Gewerkschaft fordert deshalb vom Land, dass es den Paragrafen des entsprechenden Landesgesetzes ändert und das "plötzlich" aus der Definition streicht. Für Gewerkschafterin Loth wäre das auch aus anderen Gründen sinnvoll: "Das würde zum Beispiel auch den Polizisten gerecht, die im Ahrtal im Einsatz waren und psychische Probleme bekommen haben. Die entwickeln sich auch nicht plötzlich, sondern über eine gewisse Zeitspanne hinweg."

Ministerium sieht keinen Grund zur Sorge

Das rheinland-pfälzische Innenministerium kann die Sorgen der Gewerkschaft nicht nachvollziehen. Sprecher Timo Haungs sagte auf SWR-Anfrage, dass Arztrechnungen für Polizisten zur Hälfte von der Beihilfestelle übernommen würden und zur anderen Hälfte von der privaten Krankenkasse, sofern es keine Ausschlussklauseln in den individuellen Verträgen der Polizisten gebe. "Diese Gefahr sehen wir bei einer Atemwegserkrankung aber nicht", so Haungs.

Polizisten auf Lerchenberg arbeiten in Containern

Das Gebäude der Polizeiinspektion in Mainz-Lerchenberg ist wegen seines maroden Zustands für die Polizisten nach wie vor weitgehend gesperrt. Ein Teil der Polizisten arbeitet im Mainzer Stadtteil Hechtsheim, ein anderer in Containern auf dem Lerchenberg. Auch das stößt bei der GdP auf Kritik. In den Hechtsheimer Gebäuden könne die Polizei keine Vernehmungen durchführen, weil dort keine Fremden hinein dürfen. "Und in den Containern können die Polizisten noch nicht einmal eine Blutprobe entnehmen - abgesehen davon, dass sie dort auch keinen Aufenthaltsraum und keine Küche haben", so Loth.

Sanierung der Inspektion dauert noch einige Wochen

Die Instandsetzungsarbeiten liefen, sagte der Ministeriumssprecher. Bis Weihnachten seien Bautrockner in dem Gebäude aufgestellt gewesen, um die Feuchtigkeit aus der Luft und den Wänden zu entfernen. Nun sei ein Unternehmen mit den Sanierungsarbeiten beauftragt. "Die Arbeiten sollen in den kommenden Wochen beginnen. Sie werden vermutlich zwei bis drei Wochen dauern", so Ministeriumssprecher Haungs. Dann sei das Gebäude wieder vollständig nutzbar.