Das Mainzer Amtsgericht hat festgestellt, dass den Busfahrer eine geringe Schuld trifft. Deshalb haben die Richter das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eingestellt. Der 37-jährige Busfahrer muss an eine gemeinnützige Einrichtung 1.800 Euro bezahlen.
Fatale Kettenreaktion
Ursprünglich war dem Busfahrer vorgeworfen worden, Schuld an dem Tod eines Fahrgastes zu sein. Der Richter entschied aber jetzt, dass der 94-Jährige womöglich an den Folgen einer Kettenreaktion gestorben war.
Der Linienbus war im September 2022 in der Mainzer Neustadt unterwegs, als der Busfahrer plötzlich abbremste. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 37-Jährige seine Ehefrau auf der gegenüberliegenden Straßenseite entdeckt, daraufhin stark abgebremst, um sie zu grüßen.
Bremsmanöver mit fatalen Folgen
Eine Straßenbahn dahinter fuhr auf den Bus auf. Durch diesen Aufprall stürzten Fahrgäste im Bus - darunter ein 94-jähriger Mann. Er prallte mit dem Rücken und der linken Körperseite gegen Haltegriffe.
Der Senior kam mit schweren Rippenbrüchen in die Mainzer Universitätsmedizin. Mehrere Tage wurde der Mann in der Klinik behandelt. Nach seiner Entlassung starb der 94-Jährige zwei Tage später zu Hause. Die übrigen Fahrgäste erlitten leichte Verletzungen.
Gegen den Straßenbahnfahrer war ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Laut Mainzer Amtsgericht war er zu dicht hinter dem Bus gefahren. Der Straßenbahnfahrer wurde in einem anderen Verfahren ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 4.500 Euro zahlen.