An die Astrid-Lindgren-Schule in Mainz wurde am Freitagmorgen eine Mail mit einer Bombendrohung geschickt.

Kein verdächtiger Gegenstand gefunden

Entwarnung nach Bombendrohung an Mainzer Grundschule

Stand

An der Astrid-Lindgren-Schule in Mainz ist am Freitagmorgen eine Bombendrohung per Mail eingegangen. Die Schule wurde umgehend geräumt. Gefunden wurde nichts.

Nachdem die Polizei den ganzen Vormittag mit Hilfe von Sprengstoffspürhunden nach verdächtigen Gegenständen gesucht hatte, hat sie am Mittag Entwarnung gegeben. Die Einsatzkräfte konnten weder im Schulgebäude, noch auf dem Gelände rund um die Schule etwas finden.

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Schüler werden nach Bombendrohung in Busse gebracht

Die Schülerinnen und Schüler wurden nach Erhalt der Bombendrohung direkt auf eine Wiese gebracht, die gegenüber der Schule liegt. Anschließend wurden sie nach SWR-Informationen von ihren Lehrern in Busse gebracht, die der RMV kurzfristig zur Verfügung gestellt hatte. Dort konnten sie sich aufwärmen und wurden betreut, bis ihre Eltern sie abholten.

Wie die Polizei mitteilt, verlief die Evakuierung der Astrid-Lindgren-Schule im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld koordiniert und ruhig ab. Auch die benachbarte Dr. Martin-Luther-King-Schule war geräumt worden. Die insgesamt 300 Kinder wurden laut Polizei zu jeder Zeit gut betreut.

An die Astrid-Lindgren-Schule in Mainz wurde am Freitagmorgen eine Mail mit einer Bombendrohung geschickt.
An die Astrid-Lindgren-Schule in Mainz wurde am Freitagmorgen eine Mail mit einer Bombendrohung geschickt.

Noch keine Hinweise auf Absender der Drohmail

Die Polizei sucht derzeit noch nach Hinweisen, wer die Drohmail verfasst hat. Auch aus welchem Grund die Mail an die Astrid-Lindgren-Schule geschickt wurde, ist noch unklar.

Vorsichtshalber hatte die Polizei auch die Straßen in der Nachbarschaft gesichert.
Vorsichtshalber hatte die Polizei auch die Straßen in der Nachbarschaft gesichert.

Die Polizei ermittelt nun wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Dem Verfasser der Mail kann laut Polizei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Außerdem müsse er mit Schadenersatzforderungen rechnen und damit, dass er die Kosten für den Einsatz tragen muss.

Rheinland-Pfalz

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SWR