Das Amtsgericht Bad Kreuznach verurteilte den Angeklagten zu 8.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung. Damit folgte das Gericht in der Höhe der Geldstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Lichtverhältnisse waren zum Unfallzeitpunkt extrem
Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die Sonneneinstrahlung zum Unfallzeitpunkt extrem und das Wetter sehr wechselhaft gewesen sei. Die Straße sei nass gewesen, der Autofahrer habe die Scheibenwischer in Betrieb gehabt.
Dennoch hätte er so fahren müssen, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke hätte anhalten können. Das Urteil wurde von beiden Seiten akzeptiert und ist damit rechtskräftig.
Angeklagter spricht letzte Worte unter Tränen
Der Angeklagte hatte - wie bei Gerichtsprozessen üblich - das letzte Wort. Unter Tränen richtete er sie an den Vater des getöteten Feuerwehrmanns: "Glauben Sie mir, ich habe um Ihren Sohn mehr geweint als um meinen Vater, als der gestorben ist. Es tut mir leid, ich habe Ihren Sohn nicht gesehen."
Der Vater des Feuerwehrmanns war am Morgen als Zeuge gehört worden. Er hatte erzählt, dass die Familie des Toten jeden Abend eine Kerze für den Verstorbenen anzünde. Der Feuerwehrmann hinterlässt eine Frau und zwei kleine Kinder.
Feuerwehrmann sicherte anderen Unfall ab
Der 28-jährige Feuerwehrmann war im Februar vergangenen Jahres auf der B41 bei Bad Sobernheim im Einsatz, um in Höhe der Abfahrt Steinhardt einen Unfall abzusichern. Zwei Feuerwehrautos mit Blaulicht standen dabei auf der Fahrbahn, auf der der Angeklagte fuhr.
Der Feuerwehrmann wollte hinter einem der Einsatzfahrzeuge die Fahrspur mit Warnkegeln absperren, als er von dem Auto des Angeklagten erfasst wurde. Dabei erlitt er so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb.