In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, der Ermittlungsrichter habe auf Antrag der Mainzer Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft angeordnet - wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.
Der 17-Jährige sei in eine Jugendstrafanstalt gebracht worden. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei - die eine ist in Wittlich, die andere in Schifferstadt.
Untersuchungshaft für Jugendliche nur in Ausnahmefällen
Eigentlich werden Jugendliche möglichst nicht in Untersuchungshaft genommen, das steht im Jugendgerichtsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Es gibt aber eine Ausnahme: Tatverdächtige haben versucht, zu fliehen.
Und das trifft auf den 17-Jährigen zu. Er war, nachdem sein Vater in der Wohnung tot aufgefunden worden war, verschwunden. Erst am Sonntag konnten die Ermittler ihn in Hessen festnehmen.
Der Jugendliche wird jetzt bis zum Prozessbeginn in U-Haft bleiben.
Ermittler halten sich bedeckt
Am Sonntag hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es einen Tatverdächtigen gebe. Allerdings machten die Ermittler zunächst keine Angaben zu seinem Alter oder zu der Beziehung, in der die beiden Männer zueinander standen. Auch die Todesursache wurde nicht mitgeteilt.
Hintergründe noch unklar
Der 37-Jährige war am Samstagabend gegen 19 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Bretzenheim getötet worden. Die Polizei sei von einem Rettungswagen gerufen worden, hieß es. Wer den Rettungswagen gerufen habe, sei aber auch nicht bekannt.
Der Sohn geriet nach Angaben eines Polizeisprechers in Verdacht, weil er am Samstagabend nicht in der Wohnung war. Weitere Informationen und Hintergründe der Tat wollen die Ermittler nicht herausgeben. Unter anderem, um den minderjährigen Sohn vor schnellen Urteilen zu schützen und Zeugen, die jetzt vernommen werden, nicht zu beeinflussen.