Hintergründe noch unklar

U-Haft für 17-Jährigen aus Mainz: Er soll seinen Vater getötet haben

Stand
Autor/in
Christiane Spohn
Stefan Schmelzer
Stefan Schmelzer ist Reporter im SWR Studio Mainz

Nachdem ein 37 Jahre alter Mann am Samstagabend in einer Wohnung in Mainz-Bretzenheim getötet worden ist, muss sein 17-jähriger Sohn jetzt in Untersuchungshaft.

In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, der Ermittlungsrichter habe auf Antrag der Mainzer Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft angeordnet - wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.

Der 17-Jährige sei in eine Jugendstrafanstalt gebracht worden. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei - die eine ist in Wittlich, die andere in Schifferstadt.

Untersuchungshaft für Jugendliche nur in Ausnahmefällen

Eigentlich werden Jugendliche möglichst nicht in Untersuchungshaft genommen, das steht im Jugendgerichtsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Es gibt aber eine Ausnahme: Tatverdächtige haben versucht, zu fliehen.

Und das trifft auf den 17-Jährigen zu. Er war, nachdem sein Vater in der Wohnung tot aufgefunden worden war, verschwunden. Erst am Sonntag konnten die Ermittler ihn in Hessen festnehmen.

Der Jugendliche wird jetzt bis zum Prozessbeginn in U-Haft bleiben.

Ermittler halten sich bedeckt

Am Sonntag hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es einen Tatverdächtigen gebe. Allerdings machten die Ermittler zunächst keine Angaben zu seinem Alter oder zu der Beziehung, in der die beiden Männer zueinander standen. Auch die Todesursache wurde nicht mitgeteilt.

Hintergründe noch unklar

Der 37-Jährige war am Samstagabend gegen 19 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Bretzenheim getötet worden. Die Polizei sei von einem Rettungswagen gerufen worden, hieß es. Wer den Rettungswagen gerufen habe, sei aber auch nicht bekannt.

Der Sohn geriet nach Angaben eines Polizeisprechers in Verdacht, weil er am Samstagabend nicht in der Wohnung war. Weitere Informationen und Hintergründe der Tat wollen die Ermittler nicht herausgeben. Unter anderem, um den minderjährigen Sohn vor schnellen Urteilen zu schützen und Zeugen, die jetzt vernommen werden, nicht zu beeinflussen.

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