Am Prozesstag am Dienstag wurde zunächst eine Kriminalbeamtin zu DNA-Analysen an den Glasscherben befragt. Dem 26-jährigen Angeklagten aus Somalia wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe von dem Gastwirt Kokain kaufen und es mit Falschgeld bezahlen wollen. Laut Staatsanwältin hatte der Wirt das gemerkt, es kam zum Streit, in dessen Verlauf der Somalier den Wirt mit einer abgebrochenen Glasflasche tödlich im Gesicht und am Hals verletzt hatte.
Der Angeklagte behauptet dagegen, der Gastwirt habe ihm 1.000 Euro aus einem früheren Drogengeschäft geschuldet und habe ihm das Falschgeld andrehen wollen. Außerdem habe der Wirt ihn zuerst mit zwei Glasflaschen angegriffen und mit einer Glasflasche auf ihn eingeschlagen.
Keine DNA des Angeklagten an Glasscherben
Die Aussage der Kriminalbeamtin scheint aber die Version der Staatsanwaltschaft zu bestätigen: An sämtlichen analysierten Scherben wurde ausschließlich die DNA des Opfers festgestellt. Die Richterin fragte nach: "Wenn mit einer Flasche auf den Angeklagten eingeschlagen wurde, müsste dann nicht auch DNA vom Angeklagten auf den Glasscherben zu finden sein?" Diese Annahme wurde von der Beamtin weitestgehend bestätigt.
Angeklagter nimmt Kokain an sich - Raubmord?
Die Richterin fragte beim Angeklagten auch ganz genau nach, wann er das Kokain an sich genommen hatte, um dessen Verkauf gestritten wurde. Der 26-Jährige sagte aus, dass er es nach der Tat an sich genommen hat. Er sei auch nochmals zum Tisch zurückgelaufen, um sich weiteres Kokain, das dort auf einer Waage lag, noch mitzunehmen.
Danach wies die Richterin öffentlich daraufhin, dass er das Kokain auf jeden Fall gestohlen hat, egal wie man es dreht. Da er für diesen Diebstahl tödliche Gewalt angewendet habe, könnte das auch als Raubmord gewertet werden.
Gutachter: "Angeklagter voll schuldfähig"
Wichtig war am Dienstag auch die Aussage des psychiatrischen Gutachters. Er kam zu dem Schluss, dass nach allem, was ihm der Somalier in den Gesprächen von insgesamt knapp acht Stunden geschildert hat, der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war. Er habe zwar schon seit Jahren Kokain konsumiert, aber eine Sucht im medizinischen Sinne sei bei dem Mann nicht zu erkennen. Er sei nicht extrem abhängig und fixiert darauf, um jeden Preis an Drogen zu kommen, so der Gutachter. Der 26-Jährige habe zwar gesagt, dass er unmittelbar vor der Tat eine große Menge Kokain genommen habe. Er habe aber all seine Überlegungen und Abwägungen, was er nach der Tat tun sollte, sehr genau geschildert. Das wäre ihm nicht möglich gewesen, wenn der Angeklagte im extremen Kokainrausch gewesen wäre, argumentierte der Gutachter.
Das Urteil in dem Prozess soll am 22 März fallen.