Das Landgericht Frankenthal kam zum Urteil, dass Partner in einer Lebensgemeinschaft nach einer Trennung beide das Recht haben, sich um den gemeinsam angeschafften Hund zu kümmern. Sie haben sozusagen ein "gemeinsames Umgangsrecht".
Ex-Paar aus Bad Dürkheim streitet sich um Hund
Ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim und sein Lebensgefährte hatten sich gemeinsam einen Labrador angeschafft. Nach der Trennung der beiden Männer blieb der Hund bei einem der beiden Partner. Der andere wollte sich aber auch um das Tier kümmern. Er schlug vor, dass sich beide im Wechsel jeweils zwei Wochen am Stück um den Labrador kümmern. Das verweigerte sein Ex-Partner mit der Begründung, der Hund sei ein Rudeltier. Deswegen sei es für den Labrador besser, wenn er nur eine Bezugsperson habe, nämlich ihn. Dagegen klagte sein Ex-Freund.
Richter geben Kläger Recht
Die Frankenthaler Richter gaben in ihrem "Urteil des Monats" dem klagenden Mann Recht. Auch wenn es sich um ein Tier handele, müsse der Hund in diesem Fall wie gemeinsames Eigentum behandelt werden. Deshalb könnten sich beide Ex-Partner um das Tier kümmern, der klagende Mann dürfe nicht davon ausgeschlossen werden. Den Hund im Wechsel im Zwei-Wochen-Rhythmus zu betreuen, gefährde nicht das Tierwohl. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.