Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, den in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebrachten vorbestraften Flüchtling in einer Landesaufnahmeeinrichtung unterzubringen. Auch abschieben kann man den Asylbewerber aus Somalia laut Integrationsstaatssekretär Janosch Littig (Grüne) nicht.