Abschiebung auch nicht möglich

Land kann straffälligen Somalier nicht in Landesunterkunft aufnehmen

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Autor/in
Angele, Armin

Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, den in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebrachten vorbestraften Flüchtling in einer Landesaufnahmeeinrichtung unterzubringen. Auch abschieben kann man den Asylbewerber aus Somalia laut Integrationsstaatssekretär Janosch Littig (Grüne) nicht.

Landau

Somalier gilt als Intensivtäter Landau-Land muss sich weiter um straffälligen Flüchtling kümmern

Die Landesregierung RLP sieht keine Möglichkeit, den in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebrachten vorbestraften Flüchtling in einer Landesaufnahmeeinrichtung unterzubringen.

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Angele, Armin